Personengesellschaften sind bisher steuerlich schlechter gestellt, wenn Gewinne im Unternehmen verbleiben sollen. Dies soll durch die Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts ab 2022 geändert werden. Personengesellschaften können dann steuerlich wie Kapitalgesellschaften behandelt werden. Vorher ist jedoch eine eingehende Prüfung notwendig, ob dies wirklich sinnvoll und welche Auswirkungen zu erwarten sind. Alle wichtigen Informationen haben wir deshalb hier zusammengestellt.