Wir helfen Ärzten, Zahnärzten und anderen Unternehmen im Gesundheitsbereich, Steuern zu sparen.
Sie sind Arzt oder im Gesundheitsbereich tätig? Dann sind Sie sicherlich sehr gefordert beim Thema Mehrwertsteuer, die manchmal in Rechnung gestellt werden muss und manchmal nicht. Außerdem fragen Sie sich, welche Zusatzleistungen gewinnbringend angeboten werden können, um den Umsatz der Praxis zu erhöhen, aber gleichzeitig den Zeitaufwand nicht unverhältnismäßig zu steigern. Wir sind Spezialisten für den Gesundheitsbereich und kennen uns mit den komplizierten steuerlichen Rahmenbedingungen sehr gut aus. Wir übernehmen sowohl Ihre Buchhaltung, die EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) als auch auf Wunsch die gesamte Lohnabrechnung für Ihr Team.
Gerne beraten wir Sie darüber hinaus betriebswirtschaftlich bei Übernahme oder Übergabe Ihrer Praxis und bei der Neuausrichtung bestehender Betriebe. Damit Sie Zeit gewinnen für Ihre Patienten.
„Heilbehandlungen sind zwar grundsätzlich von der Mehrwertsteuer befreit – aber eben nicht in jedem Fall. Dieses Thema ist sehr komplex. Wir haben ein Team von Spezialisten, die sich mit den steuerlichen Regeln im Gesundheitsbereich sehr gut auskennen und die dafür sorgen, dass alle Einnahmen steuerlich korrekt abgewickelt werden.“
Viele Ärzte und Gesundheitsbetriebe kommen mit folgenden Fragen zu uns in die Beratung:
- Welche Heilbehandlungen sind mehrwertsteuerpflichtig und welche nicht?
- Wann ist steuerlich betrachtet der optimale Zeitpunkt, um meine Praxis abzugeben?
- Wie können hohe Investitionen steuerlich geltend gemacht werden?
- Wie kann ich langfristig genügend Vermögen für einen geruhsamen Ruhestand aufbauen?
- Kann ein Steuerberater die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) für mich übernehmen?
- In welchem Bereich sollte ich weitere Leistungen anbieten, um den Umsatz der Praxis zu erhöhen?