Print on Demand & Steuern – das ist zu beachten
09.01.2024Print on Demand & Steuern – das ist zu beachten
09.01.2024So profitieren Unternehmer von den neuen Steuervorteilen
Nach intensiven Verhandlungen hat der Bundesrat am 22. März 2024 das Wachstumschancengesetz, kurz WCG, verabschiedet. Dieses Gesetz führt umfassende Steueranpassungen für Unternehmen ein. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Änderungen das Wachstumschancengesetz mit sich bringt.
Der Weg des Wachstumschancengesetzes zur Verabschiedung
Das Ziel des Wachstumschancengesetzes ist es, die deutsche Wirtschaft durch verschiedene Maßnahmen anzukurbeln. Nach monatelangen Verhandlungen stimmte der Bundesrat am 22. März 2024 dem Gesetz zu.
Der Bundestag hatte dem Entwurf bereits im November 2023 zugestimmt, doch der Bundesrat lehnte ihn zunächst ab. Die Bundesregierung hatte nicht alle vom Bundesrat geforderten Änderungen umgesetzt, woraufhin das Gesetz an den Vermittlungsausschuss verwiesen wurde.
Am 21. Februar 2024 erzielte der Vermittlungsausschuss einen Kompromiss, der von der Regierungskoalition angenommen wurde.
Die endgültige Fassung des Wachstumschancengesetzes ist im Vergleich zum ursprünglichen Entwurf stark vereinfacht, und viele geplante Steuererleichterungen wurden gestrichen.
Schließlich stimmte der Bundesrat am 22. März 2024 zu, obwohl bis zuletzt unklar war, ob das Gesetz angenommen würde.
Gesetzesänderungen 2024
Bereiten Sie sich auf dieses neue Steuerjahr vor und informieren Sie sich über die neuesten Gesetzesänderungen. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen, um rechtlich und finanziell auf der sicheren Seite zu sein.
Inhalte des Wachstumschancengesetzes
Das Gesetz umfasst hauptsächlich Steueranpassungen und –vereinfachungen sowie eine Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung im B2B-Sektor. Eine ursprünglich geplante Investitionsprämie für Energieeffizienzmaßnahmen wurde jedoch gestrichen.
Die wichtigsten Steueränderungen durch das Wachstumschancengesetz
Degressive Abschreibung: Unternehmen können nun für bewegliche Wirtschaftsgüter, die zwischen dem 1. April und dem 31. Dezember 2024 gekauft werden, statt der linearen eine degressive Abschreibung wählen. Dies ermöglicht höhere Betriebsausgaben in den ersten Jahren, die steuerlich absetzbar sind.- 40%-ige Sonderabschreibung: Unter bestimmten Voraussetzungen ist neben der regulären Abschreibung eine zusätzliche 40%-ige Sonderabschreibung möglich, was eine Abschreibung von bis zu 60% im ersten Jahr ermöglicht.
- Höhere Freigrenze für Geschenke: Die Freigrenze für Geschenke an Geschäftspartner steigt von 35 Euro auf 50 Euro netto.
- Neuregelung zum Verlustvortrag: Für die Steuerjahre 2024 bis 2027 kann ein Verlustvortrag unter bestimmten Voraussetzungen zu 70% des Gesamtbetrags der Einkünfte abgezogen werden.
- Einnahmen-Überschussrechnung gestärkt: Die Umsatz- und Gewinngrenzen für die Aufforderung zur Bilanzierung durch das Finanzamt erhöhen sich.
- Geringerer Bürokratieaufwand für Kleinunternehmer: Kleinunternehmer müssen für das Steuerjahr 2024 keine Umsatzsteuererklärung mehr einreichen, es sei denn, das Finanzamt fordert diese explizit an.
- Höhere Umsatzschwelle für die Ist-Besteuerung: Die Grenze für die Ist-Versteuerung steigt auf 800.000 Euro Umsatz.
- Geringere Haftungsrisiken für Unternehmer bei Abfindungen: Ab 2025 entfällt das Haftungsrisiko für Arbeitgeber bei der Anwendung der Fünftelregelung im Lohnsteuerabzug.
Bestimmte geplante Änderungen wurden nicht umgesetzt, darunter eine höhere GWG-Grenze und neue Regeln für Sammelposten sowie Betriebsveranstaltungen und Verpflegungsmehraufwand bei Inlands-Geschäftsreisen.
Einige Bestandteile des Wachstumschancengesetzes wurden in das Kreditzweitmarktförderungsgese