Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie mit der Differenzbesteuerung als Kfz-Händler Steuern sparen und von den gesetzlichen Regelungen in § 25a UStG profitieren. Wir zeigen Ihnen, welche Rahmenbedingungen erforderlich sind und was Sie bei der Anwendung der Differenzbesteuerung beachten müssen.
Inhaltsverzeichnis
- 1 Was ist Differenzbesteuerung – Definition & Erläuterung
- 2 Bemessungsgrundlage: Einzeldifferenz oder Gesamtdifferenz
- 3 Differenzbesteuerung im Fahrzeughandel
- 4 Für welche Gegenstände ist die Differenzbesteuerung anwendbar?
- 5 Anwendung der Differenzbesteuerung bei Kleinunternehmern
- 6 Welche Unternehmer können die Differenzbesteuerung anwenden?
- 7 Buchen der Differenzbesteuerung
- 8 Ausweis in der Rechnung
- 9 Besonderheiten bei Grenzüberschreitung
- 10 Fazit
Was ist Differenzbesteuerung – Definition & Erläuterung
Damit beim Weiterverkauf nicht erneut die komplette Umsatzsteuer anfällt, können Wiederverkäufer von gebrauchten Waren die Differenzbesteuerung anwenden. Wichtigste Voraussetzung ist jedoch, dass beim Kauf der Ware keine Umsatzsteuer angefallen ist.
Wichtigste Voraussetzung ist jedoch, dass beim Kauf der Ware keine Umsatzsteuer angefallen ist.
Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Händler ein Gebrauchtfahrzeug von einer Privatperson, einem Kleinunternehmer (nach §19 Abs. 1 UStG) oder einem Angehörigen einer bestimmten Berufsgruppe (Arzt, Apotheker, etc.) kauft. Die Grundlagen für die Differenzbesteuerung sind in § 25a UStG klar geregelt. Nachstehend finden Sie die Kriterien im Überblick:
- Die Umsatzsteuer wird ausschließlich auf den Differenzbetrag aus Einkaufs- und Verkaufspreis erhoben.
- Die Differenzbesteuerung richtet sich an Wiederverkäufer, die mit beweglichen Wirtschaftsgütern handeln.
- Voraussetzung für die Anwendung: Die Gebrauchtgegenstände wurden ohne Vorsteuerabzug zum Wiederverkauf erworben.
- Der Kauf der Ware fand in Deutschland oder einem anderen EU-Land statt.
- Die Ware darf der Händler nicht zum eigenen Gebrauch erworben haben.
Beispiel:
Ein Gebrauchtwagenhändler erwirbt für 9.000 Euro einen Pkw von einer Privatperson. Der Händler verkauft das Fahrzeug zum Preis von 13.000 Euro an einen Kunden weiter. Wird nun die Differenzbesteuerung beim Kfz-Handel angewendet, ergibt sich aus Einkaufs- und Verkaufspreis eine Differenz von 4.000 Euro. Zur Ermittlung der eigentlichen Bemessungsgrundlage wird nun die enthaltene Mehrwertsteuer herausgerechnet (Differenz 4.000 Euro / 1,19) und somit liegt der Wert bei 3.361 Euro. Basierend auf dieser Grundlage ist eine Umsatzsteuer (19 Prozent) in Höhe von 639 Euro fällig.
Einkaufspreis: | 9.000 Euro |
Verkaufspreis: | 13.000 Euro |
Differenz | 4.000 Euro |
Bemessungsgrundlage: | 3.361 Euro |
Umsatzsteuer: | 639 Euro |
Entscheidender Unterschied – Differenzbesteuerung im Kfz-Handel
Zum Vergleich verdeutlicht nachstehende Rechnung den großen Unterschied zur herkömmlichen Besteuerung:
Einkaufspreis: | 9.000 Euro |
Verkaufspreis: | 13.000 Euro |
Bemessungsgrundlage: | 10.924 Euro |
Umsatzsteuer: | 2.076 Euro |
Bei diesem Beispiel liegt die Steuer somit um 1.437 Euro (2076 Euro – 639 Euro) höher als bei der Differenzbesteuerung.
Bemessungsgrundlage: Einzeldifferenz oder Gesamtdifferenz
Zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage kommt grundsätzlich die Einzeldifferenz zum Einsatz, dabei wird jeder Gegenstand einzeln bewertet. Unter bestimmten Voraussetzungen kann jedoch die Bemessungsgrundlage auch nach der Gesamtdifferenz bewertet werden. Dabei werden im ersten Schritt die Summe der Einkaufspreise sowie die Summe der Verkaufspreise innerhalb eines bestimmten Zeitraumes ermittelt. Nicht erfasst werden die Einkaufspreise von Artikeln, die nicht mehr veräußert werden können (beispielsweise durch Diebstahl oder Beschädigung). Anschließend wird die Bemessungsgrundlage nach folgendem Schema ermittelt:
Summe Verkaufspreise – Einkaufspreise für diese Wirtschaftsgüter = Differenzbetrag
Differenzbetrag – enthaltene Umsatzsteuer = Gesamtdifferenz
Diese Berechnung wird ausschließlich für Wirtschaftsgüter angewendet, die einzeln einen Einkaufswert von maximal 500 Euro aufweisen. Besitzen einzelne Waren einen Einkaufspreis von mehr als 500 Euro, wird für diese separat eine Einzeldifferenz ermittelt. Bei beiden Varianten gilt eine Bemessungsgrundlage mit dem Wert 0 Euro, wenn der Einkaufspreis über dem Verkaufspreis liegt. Negative Beträge werden bei der Differenzbesteuerung generell nicht vorgetragen.
Differenzbesteuerung im Fahrzeughandel
Als Wiederverkäufer kann der Gebrauchtwagenhändler die Differenzbesteuerung im Kfz-Handel anwenden und muss somit beim Verkauf eines gebrauchten Autos nicht den kompletten Verkaufspreis versteuern. Wenn alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind, kann zur Besteuerung der Differenzbetrag herangezogen werden.
Eine Besonderheit ergibt sich bei der Differenzbesteuerung im Kfz-Handel, wenn ein Händler bei einem Neuwagenkauf das Gebrauchtfahrzeug seines Kunden in Zahlung nimmt. Häufig wird hier ein überhöhter Preis für das gebrauchte Auto gewährt, um dem Kunden einen verdeckten Preisnachlass zu bieten. Wenn der Autohändler den Neuwagenpreis nicht um den verdeckten Preisnachlass mindert, muss er bei einem Weiterverkauf des Gebrauchtwagens und angewendeter Differenzbesteuerung für das Kfz einen entsprechend höheren Preis berücksichtigen. Wird bei einem Neukauf beispielsweise ein gebrauchtes Fahrzeug für 7.500 Euro in Zahlung genommen, muss für die Differenzbesteuerung bei einem Kfz-Weiterverkauf der tatsächliche Wert ermittelt werden. Liegt der tatsächliche Wert des Autos bei 7.000 Euro, wird dieser Betrag zur Ermittlung des Differenzbetrages als Einkaufspreis herangezogen.
Für welche Gegenstände ist die Differenzbesteuerung anwendbar?
Die Differenzbesteuerung ist im Kfz-Handel üblich und kann auch für andere Waren wie beispielsweise Antiquitäten oder Kunstgegenstände angewendet werden. In § 25 a UStG werden allgemeine Voraussetzungen genannt, die als Grundlage für die Anwendung der Differenzbesteuerung erforderlich sind. Der Begriff „gebraucht“ wird jedoch ausdrücklich nicht genannt, um Probleme bei der genauen Abgrenzung bereits im Vorfeld auszuschließen. Die Ware muss von einem im Inland oder in einem anderen EU-Land ansässigen Verkäufer stammen. Zudem darf der Wiederverkäufer kein Vorsteuerabzugsrecht für den Kauf der Ware besitzen, dies ist beispielsweise bei einem privaten Verkäufer der Fall. Folgende Waren sind von der Differenzbesteuerung ausdrücklich ausgeschlossen:
- unbearbeitete Edelmetalle (Platin, Gold, Silber) und Edelsteine (Smaragd, Diamant, Rubin, Saphir); möglich ist die Differenzbesteuerung hingegen bei Gegenständen die aus Edelmetallen und/oder Edelsteinen hergestellt wurden (Schmuck, Goldschmiedewaren, etc.)
- einheitliche (neue) Gegenstände, die aus mehreren Artikeln hergestellt wurden, für die eine Differenzbesteuerung möglich ist
- bei Veräußerung einzelner Teile eines gekauften Gebrauchsgegenstandes (Ausschlachten eines gebrauchten Fahrzeuges, etc.) ist die Differenzbesteuerung auch im Kfz-Handel nicht anwendbar
- die Differenzbesteuerung ist bei Kfz-Handel mit Neufahrzeugen innerhalb der EU nicht anwendbar
Wann ein Auto als Neufahrzeug gilt, ist in § 1 b Abs. 3 UStG geregelt. Es muss eine Laufleistung von mehr als 6.000 km aufweisen und die Erstzulassung muss mindestens sechs Monate zurückliegen. Mit dem Begriff Differenzbesteuerung können Sie zudem auch im Rahmen einer Schadenregulierung konfrontiert werden, wenn es bei einem Totalschaden in Bezug auf den Wiederbeschaffungswert zu Meinungsverschiedenheiten mit dem Versicherungsunternehmen kommt. Bei einer Ersatzbeschaffung kommt es immer wieder vor, dass die leistende Versicherung die Mehrwertsteuer abzieht und der Geschädigte den ausstehenden Vertrag anmahnt. Häufig werden in diesen Fällen die Gerichte zur Klärung der Streitigkeiten bemüht.
Anwendung der Differenzbesteuerung bei Kleinunternehmern
Kleinunternehmer sind bis zu einer Umsatzgrenze von 22.000 Euro im Vorjahr (oder im ersten Jahr) und bis zu einer Umsatzgrenze von 50.000 Euro im Folgejahr von der Umsatzsteuer befreit. Beim Verkauf eines Fahrzeugs an einen gewerblichen Händler werden Kleinunternehmer daher wie Privatpersonen behandelt. Falls der Kleinunternehmer jedoch selbst Kfz-Händler ist, wäre ausnahmsweise die Differenzbesteuerung anwendbar, jedoch nur, wenn der Kleinunternehmer Fahrzeuge von Privatpersonen erwirbt und weiterverkauft.
Der Vorteil für den Kleinunternehmer liegt darin, dass nicht der gesamte Umsatz aus dem Verkauf, sondern nur die Differenz zwischen Einkaufspreis und Verkaufspreis als Umsatz gilt. Diese Ausnahmeregelung bietet Kleinunternehmern die Möglichkeit, einen Kfz-Handel zunächst im kleinen Rahmen aufzuziehen. Da nur die Differenz als Umsatz gezählt wird, würde die Umsatzgrenze für die Kleinunternehmerregelung nicht so schnell erreicht.
Welche Unternehmer können die Differenzbesteuerung anwenden?
Der Gesetzgeber hat die Möglichkeit zur Differenzbesteuerung ausschließlich auf gewerbliche Wiederverkäufer beschränkt. Dabei handelt es sich um Unternehmer, die im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit regelmäßig Waren zum Zweck des Wiederverkaufs erwerben und diese wieder veräußern.
Dies kann auch lediglich auf einen Teilbereich des Unternehmens beschränkt sein. Berechtigt sind beispielsweise Antiquitätenhändler, Gebrauchtwarenhändler und Kfz-Händler. Auch für Veranstalter von öffentlichen Versteigerungen gilt die Berechtigung zur Differenzbesteuerung.
Buchen der Differenzbesteuerung
Es wird empfohlen, für die Differenzbesteuerung separate Konten in der Buchhaltung einzurichten. Bei den Vorlagekonten wären dies “Wareneingang ohne Umsatzsteuer” und “Erlöse ohne Umsatzsteuer”. Für den Wareneinkauf können angelegt werden: “Wareneingang Einzeldifferenz” und ggfs. “Wareneingang Gesamtdifferenz”. Für den Warenverkauf können folgende Konten angelegt werden: “Erlöse Einzeldifferenz ohne Umsatzsteuer” und “Erlöse Einzeldifferenz mit Umsatzsteuer”, dazu kämen ggfs. “Erlöse Gesamtdifferenz ohne Umsatzsteuer” und “Erlöse Gesamtdifferenz mit Umsatzsteuer”. Besprechen Sie dieses Thema auf jeden Fall mit Ihrem Steuerberater, damit alles ordnungsgemäß verbucht werden kann.
Ausweis in der Rechnung
Der Wiederverkäufer muss in der Rechnung auf die Anwendung der Differenzbesteuerung nach § 25a UStG hinweisen. Zudem darf kein Ausweis der Umsatzsteuer auf der Rechnung erfolgen. Es wird lediglich der gesamte Verkaufspreis genannt und die enthaltene Mehrwertsteuer wird nicht gesondert aufgeführt. Dabei ist es unerheblich, ob es sich bei dem Käufer der Ware um eine Privatperson oder einen anderen Unternehmer handelt. Der Wiederverkäufer haftet dafür, wenn er bei Anwendung der Differenzbesteuerung die Steuer auf der Rechnung gesondert ausweist.
Besonderheiten bei Grenzüberschreitung
Bei einem Handel im Inland wird die Differenzbesteuerung generell uneingeschränkt angewendet. Sie ist für die anschließende Lieferung ebenfalls anwendbar, wenn die Ware in einem anderen EU-Land von einem Privatverkäufer erworben wurde. Hat der Wiederverkäufer die Ware innergemeinschaftlich erworben und wurde für diese Lieferung eine Steuerbefreiung nach § 25a Abs. 7 Nr. 1a UStG, Abschnitt 25a.1 Absatz 5 UStAE angewendet, ist die Differenzbesteuerung nicht anwendbar.
6 Comments
Bei der Rechnung mit Umsatzsteuer gegenüber Differenzbesteuerung haben Sie aber eine Sache übersehen bzw. nicht miteinberechnet: Sie haben den Vorsteuerabzug von 9000€ den man ja zum Einkaufspreis bekommen und einbehalten hat (Vorsteuer von 9000€ = 1710€). Würde man das Auto dann für 13000€ verkaufen (inkl. 2470€ USt.) macht es dann: 2470 €- 1710€ aus = 760€ aus. Im Vergleich zu Differenzbesteuerung also nur eine Differenz von: 760€ – 649€ = 81€ und nicht 1437€. Oder liege ich falsch? 😉
Hallo Herr Wolf,
Sie haben insofern Recht, dass in der Berechnung der Vorsteuer-Abzug aus der Anschaffung des PKW nicht berücksichtigt wurde. Nimmt man alles zusammen, ergibt sich die gleiche Belastung i.H.v. 639 Euro.
Das Problem ist aber, dass der KFZ-Händler bei einem Kauf von einer Privatperson keine Vorsteuer geltend machen kann, da diese keine Umsatzsteuer wg. fehlender Unternehmereigenschaft i.S.d. Umsatzsteuergesetzes ausweisen darf.
Meiner Meinung nach ist der Artikel an dieser Stelle unglücklich formuliert. Das Beispiel ist richtig, wenn man davon ausgeht, dass es den §25a UStG, und damit die Differenzbesteuerung, nicht gibt.
Mit freundlichen Grüßen aus Köln-Porz
Mario Köhler
Hallo Herr Köhler,
Angenommen:
Man verkauft einem Privatmann ein Neufahrzeug mit handelsüblichem Rabatt und nimmt ein Fahrzeug Inzahlung das laut Bewertung einen Händlereinkaufswert von 7000,-€ hat.
Das Fahrzeug hat aber technische und optische Mängel von 900€ die zum Weiterverkaufen des Fahrzeugs zwingend notwendig sind .
Diese zieht man beim Inzahlungspreis ab , so dass der Einkaufspreis im Endeffekt bei 6100,-€ liegt.
Für die Reparatur wird eine interne Rechnung in Höhe von 750,-€ geschrieben (Selbstkostenpreis) die werterhöhend in’s Bestandskonto des Gebrauchtwagens gebucht wird
Werden die Reparaturkosten dann bei der Ermittlung der Differenzsteuer mit einbezogen?
Guten Tag,
die Antwort auf die letzte Frage würde uns auch sehr interessieren.
Einkaufspreis 9.000 Euro, Investitionen 500 Euro, Provision für Auktionshaus 500 Euro, Gesamte Ausgaben 10.000 Euro.
Beim Verkauf für 13.000 Euro werden die besagten 4.000 Euro oder 3.000 Euro für die Besteuerung einbezogen?
Danke
Mit freundlichen Grüßen
André
Hallo ,
was bedeutet es , wen ich ein Gebrauchtfahrzeug erwerben will, und der Händler sagt, es macht keinen Sinn den neuen Satz der MWST anzuwenden, da bereits die Diffenenzbesteuerung angewendet wurde. Ich Habe bisher noch nichts mit dem Kauf zu tun gehabt, bin Privatperson und gebe kein Fahrzeug in Zahlung?? ic hhabe das Gefühl, die wollen mir die 3 % vorenthalten.
Danke schon mal für die Antwort
Guten Morgen,
wieso verlangen Autohändler bei einem Nettokauf, dass man den Differenzbetrag (von Brutto Netto) als Kaution hinterlegt und sobald man den Nachweis erbringt, dass das Fahrzeug im Ausland ist, bekommt man das Geld zurück. Im welchem Paragraphen steht dies?