Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie mit Hilfe der Differenzbesteuerung als Kfz-Händler Steuern sparen und von den gesetzlichen Regelungen laut § 25a UStG profitieren. Mit dieser Sonderregelung im Steuerrecht wird nicht nur eine erneute Besteuerung von bereits voll versteuerten Waren vermieden, sondern auch der Tatsache Rechnung getragen, dass einige Waren ohne Vorsteuerabzug eingekauft wurden. Wir zeigen Ihnen hier auf, welche Rahmenbedingungen und Voraussetzungen erforderlich sind, damit Sie als Kfz-Händler die Differenzsteuerregelung anwenden können. Darüber hinaus zeigen wir Vorteile und Nachteile dieser Steuerform auf und geben Ihnen Tipps, wann Sie besser auf die Differenzbesteuerung verzichten sollten.
Das Wichtigste vorab kurz zusammengefasst
- Bei der Differenzbesteuerung wird nur die Marge, also die Differenz zwischen Kauf- und Verkaufspreis mit Mehrwertsteuer belegt.
- Diese Sonderform im Steuerrecht soll eine Doppelversteuerung von Waren vermeiden.
- Empfehlenswert ist die Anwendung der Differenzbesteuerung vor allem dann, wenn Waren von Privatpersonen gekauft oder an diese verkauft werden.
- Die Differenzbesteuerung findet vor allem im Kfz-Handel häufig Anwendung.
- Differenzbesteuerung kann auch innerhalb der EU zum Tragen kommen.
- In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, auf die Anwendung der Differenzbesteuerung zu verzichten.
Was ist Differenzbesteuerung – Definition
Bei der Differenzbesteuerung wird nicht der gesamte Verkaufspreis, sondern nur die Differenz zwischen Verkaufspreis und Kaufpreis bei Berechnung der Mehrwertsteuer angesetzt. Geregelt ist die Differenzbesteuerung in § 25a UStG. Diese Sonderregelung kann eine Doppelbesteuerung von Waren beim Wiederverkauf vermeiden.
Voraussetzungen für Differenzbesteuerung
Damit die Differenzbesteuerung angewendet werden darf, sind einige Voraussetzungen zu erfüllen:
1. Keine Umsatzsteuer beim Kauf
Wichtigste Voraussetzung für die Anwendung der Differenzbesteuerung ist, dass beim Kauf der Ware keine Umsatzsteuer angefallen ist. Dies ist in der Regel der Fall, wenn die Waren von Privatpersonen, Freiberuflern ohne Umsatzsteuerpflicht (Ärzte o.ä.) oder Kleinunternehmen (nach § 19 UStG) gekauft wurden.
2. Gewerblicher Wiederverkäufer
Nur ein klassischer gewerblicher Wiederverkäufer mit Umsatzsteuerpflicht kann Differenzbesteuerung anwenden. Handelt es sich beim Wiederverkäufer auch um eine Privatperson oder einen Kleinunternehmer, ist dies kein Fall für Differenzbesteuerung.
3. Bewegliche Gegenstände
Nur bewegliche Gegenstände können nach der Sonderregelung der Differenzbesteuerung besteuert werden. Daher ist der Kfz-Handel ein typischer Bereich. Ansonsten wird Differenzbesteuerung noch häufig bei Antiquitäten oder Kunstgegenständen angewendet.
4. Kauf in Deutschland oder EU
Die Differenzbesteuerung darf nur angewendet werden, wenn der Kauf in Deutschland oder innerhalb der EU stattgefunden hat.
Wie wird die Differenzbesteuerung berechnet?
Die Umsatzsteuer wird bei Anwendung der Differenzbesteuerung ausschließlich auf den Differenzbetrag zwischen Kauf- und Verkaufspreis berechnet:
Beispielrechnung Differenzbesteuerung:
Ein Gebrauchtwagenhändler erwirbt für 9.000 Euro einen Pkw von einer Privatperson. Der Händler verkauft das Fahrzeug zum Preis von 13.000 Euro an einen Kunden weiter. Wird nun die Differenzbesteuerung angewendet, ergibt sich aus Verkaufs- und Kaufpreis eine Differenz von 4.000 Euro. Die darauf zu entrichtende Mehrwertsteuer wird mit (4.000 x 19) : 119 berechnet. Auf dieser Grundlage sind bei einem Umsatzsteuersatz von 19 Prozent 639 Euro fällig.
Einkaufspreis: | 9.000 Euro |
Verkaufspreis: | 13.000 Euro |
Differenz | 4.000 Euro |
(4000 x 19):119 | |
Umsatzsteuer: | 639 Euro |
Beispielrechnung ohne Differenzbesteuerung
Zum Vergleich hier die Rechnung bei der herkömmlichen Besteuerung:
Einkaufspreis: | 9.000 Euro |
Verkaufspreis: | 13.000 Euro |
(13.000 x 19):119 | |
Umsatzsteuer: | 2.076 Euro |
Bei dieser Vorgehensweise läge die Steuer somit um 1.437 Euro (2076 Euro – 639 Euro) höher als bei der Differenzbesteuerung.
Vorteile der Differenzbesteuerung im Fahrzeughandel
- Als Wiederverkäufer muss ein Gebrauchtwagenhändler beim Verkauf eines Fahrzeugs nicht den kompletten Verkaufspreis mit Mehrwertsteuer versteuern, sondern nur den Differenzbetrag zwischen Verkaufspreis und Kaufpreis.
- Die Differenzbesteuerung lohnt sich dann, wenn eine Ware von einer Privatperson, einem Kleinunternehmen oder einem Freiberufler ohne Vorsteuerabzugsberechtigung (z.B. Ärzte) gekauft wurde.
- Eine doppelte Versteuerung wird durch die Differenzbesteuerung vermieden.
Nachteile der Differenzbesteuerung im Fahrzeughandel
- Für gewerbliche Kunden, die vorsteuerabzugsberechtigt sind, ist es oft wenig attraktiv, ein differenzbesteuertes Fahrzeug zu kaufen, da dann nicht die gesamte Vorsteuer abgesetzt werden kann.
- Falls ein Gebrauchtwagen zu einem überhöhten Preis in Zahlung genommen wird, um so einen versteckten Preisrabatt zu gewähren, muss der eigentliche Wert des Fahrzeugs bei der Differenzbesteuerung angesetzt werden. Die Besteuerung bezieht sich also auf eine höhere Differenz.
- Bei Veräußerung einzelner Teile eines gekauften Fahrzeugs (z.B. Ausschlachten eines gebrauchten Pkw) ist die Differenzbesteuerung nicht anwendbar.
- Bei einem Totalschaden wird oft von den Versicherungen die Mehrwertsteuer abgezogen. Dies ist für Privatpersonen oft ein Problem, weil diese nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind und so ein rechnerischer Verlust entsteht.
Wie sieht es mit Differenzbesteuerung bei Kleinunternehmern aus?
Kleinunternehmer sind bis zu einer Umsatzgrenze von 22.000 Euro im Jahr von der Umsatzsteuer befreit. Daher sind Kleinunternehmer in der Regel beim Fahrzeughandel wie Privatpersonen zu betrachten.
Falls ein Kleinunternehmer selbst als Kfz-Händler auftritt, kann er insofern die Differenzbesteuerung nutzen, als dass sein Umsatz nur die Differenzbeträge umfasst, die er verkauft. Ein Kfz-Händler, der als Kleinunternehmer startet, kann daher bei Verkauf an Privatpersonen bis zu einem “Umsatz” = Differenzbeträge von bis zu 22.000 Euro pro Jahr ohne Mehrwertsteuerausweis arbeiten. Die Umsatzgrenze für Kleinunternehmer wird erst dann erreicht, wenn mehr als 22.000 Euro an Differenz erwirtschaftet werden. Allerdings sollten sich diese Unternehmer auf Prüfungen durch das Finanzamt einstellen. Es wird oft bezweifelt, ob die Voraussetzungen für eine Differenzbesteuerung wirklich vorliegen.
Wann können Unternehmer die Differenzbesteuerung anwenden?
Nur gewerbliche Wiederverkäufer können die Differenzbesteuerung nutzen. Dabei handelt es sich um Unternehmer, die im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit regelmäßig Waren zum Zweck des Wiederverkaufs erwerben und diese wieder veräußern. Dies kann auch lediglich auf einen Teilbereich des Unternehmens beschränkt sein. Berechtigt sind beispielsweise Antiquitätenhändler, Gebrauchtwarenhändler und Kfz-Händler. Auch für Veranstalter von öffentlichen Versteigerungen gilt die Berechtigung zur Differenzbesteuerung.
Wie wird die Differenzbesteuerung in der Buchhaltung behandelt?
Es wird empfohlen, für die Differenzbesteuerung separate Konten in der Buchhaltung einzurichten.
- Bei den Vorlagekonten wären dies “Wareneingang ohne Umsatzsteuer” und “Erlöse ohne Umsatzsteuer”.
- Für den Wareneinkauf können angelegt werden: “Wareneingang Einzeldifferenz” und ggfs. “Wareneingang Gesamtdifferenz”.
- Für den Warenverkauf können folgende Konten angelegt werden: “Erlöse Einzeldifferenz ohne Umsatzsteuer” und “Erlöse Einzeldifferenz mit Umsatzsteuer”, dazu kämen ggfs. “Erlöse Gesamtdifferenz ohne Umsatzsteuer” und “Erlöse Gesamtdifferenz mit Umsatzsteuer”.
Besprechen Sie dieses Thema auf jeden Fall mit Ihrem Steuerberater, damit alles ordnungsgemäß verbucht werden kann.
Wie wird die Differenzbesteuerung in der Rechnung ausgewiesen?
Der Verkäufer muss in der Rechnung auf die Anwendung der Differenzbesteuerung nach § 25a UStG hinweisen. Die Höhe der Differenzbesteuerung ist dabei nicht auszuweisen. Zudem darf keine Vorsteuer auf der Rechnung genannt werden.
Besonderheiten bei Verkauf ins Ausland
Grundsätzlich kann die Differenzbesteuerung auch bei Verkauf in Länder der EU angewendet werden. Hier gelten folgende Regelungen:
- Bei Verkauf an eine Privatperson im Ausland ist bei Anwendung der Differenzbesteuerung die Umsatzsteuer in Deutschland zu zahlen.
- Die Regel ist auch bei Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen an Händler in einem anderen EU-Land anwendbar. Die Umsatzsteuer ist dann in Deutschland zu entrichten.
- Der Verkauf von Neuwagen ist davon ausgenommen. Hier muss der Erwerber die Umsatzsteuer immer in seinem Land zahlen. Nach § 1b Abs. 3 UStG ist ein Fahrzeug dann als neu einzustufen, wenn
- die erste Inbetriebnahme weniger als sechs 6 Monate zurückliegt oder
- das Fahrzeug nicht mehr als 6.000 Kilometer gefahren ist
- Hat der Wiederverkäufer die Ware innergemeinschaftlich erworben, ist die Differenzbesteuerung nicht anwendbar.
Manchmal ist die Nutzung der Option innergemeinschaftlicher Handel in der EU sinnvoller als die Anwendung der Differenzbesteuerung! ✕
Es kann in vielen Fällen besser sein, statt der Differenzbesteuerung die Regel der innergemeinschaftlichen Lieferung anzuwenden. Dabei fällt keine Umsatzsteuer an. Der Käufer muss dann den innergemeinschaftlichen Erwerb in seinem Land mit dem dort geltenden Steuersatz versteuern. Dabei entsteht ein Vorsteuerabzug in gleicher Höhe, sodass der Erwerb umsatzsteuerfrei wird. Falls der Käufer dann weiterverkauft an einen Endkunden, ist dies umsatzsteuerpflichtig.
Tipp:
Allerdings sollte bei einem innergemeinschaftlichen Handel sichergestellt sein, dass dieser auch als solcher anerkannt wird. Falls also Zweifel an der Seriösität des Handelspartners bestehen, sollte statt innergemeinschaftlichem Handel das Modell der Differenzbesteuerung gewählt werden.
Wann sollte man die Differenzbesteuerung nicht anwenden?
Es kann sich in Einzelfällen lohnen, die Regelbesteuerung anzuwenden und auf die Differenzbesteuerung zu verzichten. Dies trifft vor allem dann zu, wenn Sie als Kfz-Händler an Unternehmen verkaufen, die vorsteuerabzugsberechtigt sind.
Hier einige Beispiele:
Beispiel: Regelbesteuert verkaufen – Differenzbesteuert kaufen
Sobald Sie als Händler an ein Unternehmen verkaufen, das zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, kann es wirtschaftlich sinnvoll sein, auf die Differenzbesteuerung zu verzichten, um ein attraktives Angebot für den Kunden zu erstellen.
Seitdem die Vorsteuer bei der Anschaffung eines privat genutzten Betriebs-Pkw wieder zu 100% abzugsfähig ist, ist es für Unternehmen sehr attraktiv, Fahrzeuge mit Mehrwertsteuerausweis zu erwerben. Hier ein Beispiel, wie Sie als Händler dabei sogar die gleiche Marge erwirtschaften können:
Wie Sie sehen, bezahlt der Kunde so sogar mehr, kann aber den Vorsteuerabzug nutzen.
Beispiel: Differenzbesteuert kaufen & verkaufen
In der Regel lohnt sich dieses Modell, sobald Sie von einer Privatperson, einem Kleinunternehmer oder einer Person kaufen, die nicht vorsteuerberechtigt ist und auch an jemanden aus diesem Personenkreis verkaufen. Bedenken Sie unbedingt, dass Sie nur dann differenzbesteuert verkaufen können, wenn Sie auch differenzbesteuert gekauft haben! Schauen Sie daher bei der Planung Ihrer Fahrzeugbestände, ob Sie genügend differenzbesteuerte Fahrzeuge verfügbar haben, die Sie differenzbesteuert verkaufen können.
Beispiel: Regelbesteuert kaufen & verkaufen
Sobald Sie eine Ware regelbesteuert kaufen, müssen Sie diese auch regelbesteuert verkaufen. Planen Sie daher Ihren Fahrzeugbestand so, dass Sie für die vorsteuerberechtigten Kunden genügend Fahrzeuge im Bestand haben. Ansonsten können Sie, wie oben beschrieben, auch auf die Differenzbesteuerung verzichten und trotzdem mit einer guten Marge verkaufen. Viel Erfolg!
6 Comments
Bei der Rechnung mit Umsatzsteuer gegenüber Differenzbesteuerung haben Sie aber eine Sache übersehen bzw. nicht miteinberechnet: Sie haben den Vorsteuerabzug von 9000€ den man ja zum Einkaufspreis bekommen und einbehalten hat (Vorsteuer von 9000€ = 1710€). Würde man das Auto dann für 13000€ verkaufen (inkl. 2470€ USt.) macht es dann: 2470 €- 1710€ aus = 760€ aus. Im Vergleich zu Differenzbesteuerung also nur eine Differenz von: 760€ – 649€ = 81€ und nicht 1437€. Oder liege ich falsch? 😉
Hallo Herr Wolf,
Sie haben insofern Recht, dass in der Berechnung der Vorsteuer-Abzug aus der Anschaffung des PKW nicht berücksichtigt wurde. Nimmt man alles zusammen, ergibt sich die gleiche Belastung i.H.v. 639 Euro.
Das Problem ist aber, dass der KFZ-Händler bei einem Kauf von einer Privatperson keine Vorsteuer geltend machen kann, da diese keine Umsatzsteuer wg. fehlender Unternehmereigenschaft i.S.d. Umsatzsteuergesetzes ausweisen darf.
Meiner Meinung nach ist der Artikel an dieser Stelle unglücklich formuliert. Das Beispiel ist richtig, wenn man davon ausgeht, dass es den §25a UStG, und damit die Differenzbesteuerung, nicht gibt.
Mit freundlichen Grüßen aus Köln-Porz
Mario Köhler
Hallo Herr Köhler,
Angenommen:
Man verkauft einem Privatmann ein Neufahrzeug mit handelsüblichem Rabatt und nimmt ein Fahrzeug Inzahlung das laut Bewertung einen Händlereinkaufswert von 7000,-€ hat.
Das Fahrzeug hat aber technische und optische Mängel von 900€ die zum Weiterverkaufen des Fahrzeugs zwingend notwendig sind .
Diese zieht man beim Inzahlungspreis ab , so dass der Einkaufspreis im Endeffekt bei 6100,-€ liegt.
Für die Reparatur wird eine interne Rechnung in Höhe von 750,-€ geschrieben (Selbstkostenpreis) die werterhöhend in’s Bestandskonto des Gebrauchtwagens gebucht wird
Werden die Reparaturkosten dann bei der Ermittlung der Differenzsteuer mit einbezogen?
Guten Tag,
die Antwort auf die letzte Frage würde uns auch sehr interessieren.
Einkaufspreis 9.000 Euro, Investitionen 500 Euro, Provision für Auktionshaus 500 Euro, Gesamte Ausgaben 10.000 Euro.
Beim Verkauf für 13.000 Euro werden die besagten 4.000 Euro oder 3.000 Euro für die Besteuerung einbezogen?
Danke
Mit freundlichen Grüßen
André
Hallo ,
was bedeutet es , wen ich ein Gebrauchtfahrzeug erwerben will, und der Händler sagt, es macht keinen Sinn den neuen Satz der MWST anzuwenden, da bereits die Diffenenzbesteuerung angewendet wurde. Ich Habe bisher noch nichts mit dem Kauf zu tun gehabt, bin Privatperson und gebe kein Fahrzeug in Zahlung?? ic hhabe das Gefühl, die wollen mir die 3 % vorenthalten.
Danke schon mal für die Antwort
Guten Morgen,
wieso verlangen Autohändler bei einem Nettokauf, dass man den Differenzbetrag (von Brutto Netto) als Kaution hinterlegt und sobald man den Nachweis erbringt, dass das Fahrzeug im Ausland ist, bekommt man das Geld zurück. Im welchem Paragraphen steht dies?