Welche Spenden kann man steuerlich absetzen?
Spenden sind freiwillige Zuwendungen, für die der Spender keine Gegenleistung erwartet. In der Regel liegt der Fokus dabei keineswegs auf steuerlichen Vorteilen, Sie sollten die möglichen Steuerersparnisse allerdings nicht unbeachtet lassen. Die häufigste Form sind Geldspenden, ebenfalls möglich sind Sachspenden wie Kleidung, Nahrungsmittel, Hygieneartikel, Spielzeug oder andere Gebrauchsgegenstände. Weiterhin sind Aufwands- und Vergütungsspenden möglich. Wenn Sie sich bei einem gemeinnützigen Verein persönlich engagieren und neben der ehrenamtlichen Tätigkeit auch Ausgaben wie Fahrtkosten übernehmen, können Sie sich anstelle der Erstattung eine Spendenbescheinigung ausstellen lassen. Der Anspruch auf Kostenersatz muss jedoch in der Vereinssatzung oder einem Vertrag schriftlich festgehalten sein. Ähnlich verhält es sich mit der Vergütungsspende, bei der Sie einem gemeinnützigen Verein unentgeltlich Ihre Arbeitszeit zur Verfügung stellen.
Unabhängig von der Art der Spende ist entscheidend, dass es sich bei dem Spendenempfänger um eine steuerbegünstigte Organisation mit Sitz in Deutschland handelt, damit der deutsche Fiskus Ihre Wohltätigkeit aus steuerlicher Sicht honoriert. Dazu zählen beispielsweise Vereine, Stiftungen, Kirchen oder gemeinnützige Organisationen. Das Finanzamt prüft, ob eine Organisation empfangene Spenden für gemeinnützige, wohltätige oder kirchliche Zwecke verwendet und stellt einen Freistellungsbescheid aus. Laut einer Entscheidung des Bundesfinanzhofes sind in bestimmten Fällen auch Spenden steuerlich absetzbar, die Sie an eine in einem EU- oder EWR-Staat ansässige Organisation geleistet haben. Entscheidend ist, dass der Spendenempfänger mit einer in Deutschland steuerbegünstigten Körperschaft vergleichbar ist und die Spende das Ansehen der Bundesrepublik im Ausland fördert (siehe BFH-Urteil vom 22.03.2018, Az. XR 5/16).