Der Spitzensteuersatz in Deutschland: wichtige Informationen auf einen Blick
Der Spitzensteuersatz in Deutschland ist im Zuge der Corona-Krise wieder vermehrt in den Fokus des öffentlichen Interesses gerückt. Viele Spitzenverdiener sahen sich mit deutlichen Einkommenseinbußen konfrontiert, laut Berechnung des Bundesfinanzministeriums war in 2020 die Zahl der Topverdiener erstmals seit Jahren rückläufig. Mit einem Anteil von rund 3,8 Millionen sank die Zahl der Spitzenverdiener im Vergleich zu 2019 somit um rund 300.000. Vielen Steuerpflichtigen ist unklar, wann der Höchststeuersatz in Deutschland greift und was es bei der Berechnung der Steuerlast zu beachten gibt. Hier erfahren Sie die wichtigsten Fakten rund um den Spitzensteuersatz.
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Die wichtigsten Punkte vorab:
Je nach Einkommenshöhe variieren die Steuersätze in Deutschland zwischen 14 und 42 Prozent.
Der Spitzensteuersatz greift im Steuerjahr 2021 ab einem Einkommen von 57.918 Euro (Einzelveranlagung) bzw. 115.838 Euro (Zusammenveranlagung).
Ab einem Einkommen von 274.613 bzw. 549.226 Euro (Steuerjahr 2021) erhöht sich der Spitzensteuersatz um drei Prozentpunkte auf 45 Prozent.
Jährliches Bruttoeinkommen und zu versteuerndes Einkommen sind nicht identisch, steuermindernde Faktoren sind beispielsweise Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen.
Der Spitzensteuersatz ist ausschließlich auf zusätzliche Einkommensanteile anzurechnen.
Der durchschnittliche Steuersatz eines Spitzenverdieners ist meist deutlich niedriger und entspricht in der Regel nicht dem Spitzensteuersatz.
Was ist ein Spitzensteuersatz?
Steuersätze in Deutschland zu verstehen, ist nicht so einfach, wie es auf den ersten Blick scheint.
Wenigverdiener zahlen weniger Steuern, Vielverdiener zahlen höhere Steuern. Grundsätzlich folgt das deutsche Einkommensteuersystem diesem einfachen Prinzip, in der Realität entpuppt sich das vermeintlich klare Gliederungsprinzip der Einkommensteuersätze jedoch als komplexes Geflecht. Bis zum Grundfreibetrag fallen keine Steuern an. Ab dem Überschreiten des vorgegebenen Grenzwertes greift der Eingangssteuersatz und mit wachsendem Einkommen steigt die Steuerlast. Dies wird auch als linear progressiver Steuerbelastungsverlauf bezeichnet. Abhängig von der Höhe des Einkommens unterschiedliche Steuersätze, entscheidend sind diesbezüglich die Vorgaben der jährlichen Steuertabelle. Der Grenzsteuersatz definiert den Prozentsatz, mit dem ab einem bestimmten Grenzwert ein zusätzliches Einkommen besteuert wird. Mit wachsendem Einkommen steigen die Steuersätze zwar, allerdings nur bis zu einem klar definierten Maximalwert. Beim Spitzensteuersatz handelt es sich um den Höchststeuersatz in Deutschland und daher um den höchsten Grenzsteuersatz zur Berechnung der jährlichen Einkommensteuerbelastung.
Wie hoch ist der Spitzensteuersatz in Deutschland?
Vom Eingangssteuersatz bis zum Spitzensteuersatz gelten Steuersätze zwischen 14 und 42 Prozent, beide Werte blieben seit dem Jahr 2009 unverändert. Der Höchststeuersatz in Deutschland liegt somit aktuell bei 42 Prozent. Entscheidend ist das zu versteuernde Einkommen einer steuerpflichtigen Person, dieser Wert variiert von Jahr zu Jahr. Aktuell sind nachfolgend aufgeführte Grenzwerte relevant, ab denen der Spitzensteuersatz in Deutschland greift. Bei Zusammenveranlagung profitieren Paare vom doppelten Betrag:
Einzelveranlagung:
– 2020: ab 57.052 Euro
– 2021: ab 57.918 Euro
– 2022: ab 58.597 Euro
Zusammenveranlagung:
– 2020: ab 114.103 Euro
– 2021: ab 115.838 Euro
– 2022: ab 117.194 Euro
Es gibt erhebliche Unterschiede zwischen Einzelveranlagung und Zusammenveranlagung.
Zudem greift bei sehr hohen Einkommen seit 1. Januar 2007 die im Zuge des Steueränderungsgesetzes eingeführte Erhöhung der Einkommensteuer um drei Prozent, die auch als Reichensteuer bekannt ist. Bei dieser Bezeichnung handelt es sich jedoch lediglich um eine umgangssprachliche Wortschöpfung und keineswegs um einen rechtlichen Begriff. Für sehr hohe Einkommen gilt demnach ein Höchststeuersatz, der in Deutschland aktuell bei 45 Prozent liegt. Dieser Steuersatz ist für Steuerpflichtige mit sehr hohem Einkommen relevant, es gelten folgende Grenzwerte:
Einzelveranlagung:
– 2020: ab 270.501 Euro
– 2021: ab 274.613 Euro
– 2022: ab 277.826 Euro
Zusammenveranlagung:
– 2020: ab 541.001 Euro
– 2021: ab 549.226 Euro
– 2022: ab 555.652 Euro
Die Zahl der Betroffenen ist jedoch verschwindend gering, das Statistische Bundesamtes nennt in der Lohn- und Einkommensteuerstatistik 2017 im oberen Einkommensbereich folgende Zahlen:
Gesamtbetrag der Einkünfte:
– 250.000 bis 500.000 Euro: 248.959 Steuerpflichtige
– 500.000 bis 1.000.000 Euro: 60.570 Steuerpflichtige
– ab 1.000.000 Euro: 24.743 Steuerpflichtige
Dabei ist zu beachten, dass Paare bei Zusammenveranlagung als ein Steuerpflichtiger gezählt wurden.
Spitzensteuersatz Deutschland im EU-Vergleich
Mit 45 Prozent liegt der Höchststeuersatz in Deutschland deutlich über dem EU-Durchschnitt.
Seit mehr als 20 Jahren führt die OECD eine Langzeitstudie durch, um die Steuerbelastung in den insgesamt 37 Mitgliedstaaten zu vergleichen. 2021 zeigte sich, dass Deutschland bei der rein anhand von Einkommensteuer und Sozialabgaben ermittelten Steuerlast den Spitzenplatz belegt und zählt somit eindeutig zu den Hochsteuerländern. In vielen Ländern weltweit gelten für Topverdiener Spitzensteuersätze, die jedoch von Land zu Land stark variieren. Steueroasen ohne individuelle Einkommensteuer stehen Hochsteuerländer entgegen, in denen Spitzenverdiener einen großen Teil ihres Einkommens an den Staat abgeben müssen. Insbesondere in den OECD-Staaten ist mit hohen Spitzensteuersätzen von durchschnittlich 42 Prozent zu rechnen.
Mit 45 Prozent liegt der Höchststeuersatz in Deutschland zwar deutlich über dem EU-Durchschnitt von 37,77 Prozent, als deutscher Steuerpflichtiger zahlen Sie jedoch keineswegs die höchstmöglichen Einkommensteuern. Im europäischen Vergleich liegt Deutschland sogar eher im Mittelfeld. So gelten beispielsweise in unserem Nachbarland Belgien und im Urlaubsland Portugal deutlich höhere Spitzensteuersätze. Auch diese beiden Länder sind im EU-Vergleich keineswegs auf den vorderen Plätzen zu finden, da insbesondere die skandinavischen Länder sehr viel stärker auf das zu versteuernde Einkommen zugreifen. Im weltweiten Ranking der Länder mit den höchsten Spitzensteuersätzen ist unter den fünf Spitzenreitern lediglich ein außereuropäisches Land vertreten:
– Finnland: 56,95 Prozent
– Dänemark: 56,5 Prozent
– Japan: 55,97 Prozent
– Österreich: 55 Prozent
– Schweden: 52,85 Prozent
Somit liegt der Spitzensteuersatz in Deutschland zwar auf relativ hohem Niveau, erreicht jedoch im weltweiten Vergleich keineswegs einen Spitzenplatz. Zudem ist zu beachten, dass der Höchststeuersatz in Deutschland im Vergleich zu den Steuersätzen vergangener Jahrzehnte aktuell deutlich niedriger ist. Die Höchstwerte wurden in den 1970er und 1980er Jahren erreicht, damals lag der Spitzensteuersatz in Deutschland bei 56 Prozent.
Spenden an kommunale Wählervereinigungen gelten nicht als Parteispenden. Diese Zuwendungen ermäßigen Ihre Einkommensteuer gemäß § 34g EStG um 50 Prozent, auch hier gelten die Höchstsätze von 825 Euro bei Singles und 1.650 Euro bei zusammenveranlagten Paaren. In seinem Urteil vom 20.03.2017 entschied der BFH, dass bei Spenden an kommunale Wählervereinigungen jedoch keine Begünstigung gemäß § 10b Abs. 2 EStG greift (siehe Az. X R 55/14).
Wie wird der Spitzensteuersatz berechnet?
Als Spitzenverdiener gibt es einige Dinge, die Sie bei der Optimierung Ihrer Steuern beachten sollten.
Als Spitzenverdiener gibt es bei der Berechnung der möglichen Steuerlast einige Punkte zu beachten. Zunächst ist der geltende Steuersatz keineswegs auf Ihr gesamtes Einkommen anzuwenden. Der Grundfreibetrag gilt auch für Spitzenverdiener und bei der Berechnung sollten Sie zudem beachten, dass es sich bei den unterschiedlichen Steuersätzen um Grenzsteuersätze handelt. Die stärkere Belastung gilt somit nur für das jeweils für das zusätzliche Einkommen. Der Spitzensteuersatz greift für das Jahr 2021 beispielsweise erst für Bestandteile Ihres Einkommens, die jenseits der Grenze von 57.918 Euro (Einzelveranlagung) bzw. 115.838 Euro (Zusammenveranlagung) liegen. Im Durchschnitt fällt die effektive Steuerbelastung somit deutlich niedriger aus.
Weiterhin ist zu beachten, dass die Höhe des zu versteuernden Einkommens die Bemessungsgrundlage für die Ermittlung des individuellen Steuersatzes einer steuerpflichtigen Person bildet. Ihr jährliches Bruttoeinkommen und das zu versteuernde Einkommen sind keineswegs identisch. Vom Ausgangswert sind unter anderem Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen und Sonderausgaben abzuziehen. Dies ergibt somit im Regelfall einen geringeren Wert, der das zu versteuernde Einkommen definiert. Zum besseren Verständnis finden Sie nachstehend eine Beispielrechnung für das Steuerjahr 2021 (Einzelveranlagung):
Zum Gehalt von 61.000 Euro werden Einkünfte aus Kapitalvermögen gerechnet, es ergibt sich ein Gesamtbetrag von 66.000 Euro. Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, Werbungskosten etc. wirken sich steuermindernd aus, letztendlich verbleibt ein zu versteuerndes Einkommen von 59.000 Euro. Der Spitzensteuersatz gilt ausschließlich für den Teil des Einkommens, der über dem Grenzwert von 57.918 Euro liegt und ist somit für den Differenzbetrag von 1.082 Euro relevant.
Im Endeffekt ergibt sich auch bei Spitzenverdienern in der Regel ein durchschnittlicher Steuersatz, der in den meisten Fällen deutlich unterhalb des Spitzensteuersatzes von 42 Prozent liegt.
Die Wendl & Köhler Steuerberatungsgesellschaft
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Der Spitzensteuersatz in Deutschland ist ein komplexes Thema mit vielen Facetten. Viele Steuerpflichtige sind unsicher, mit welcher Steuerlast zu rechnen ist und was es bei der Berechnung zu beachten gibt. Die Wendl & Köhler Steuerberatungsgesellschaft mbH steht Ihnen in Steuerfragen als kompetenter Partner zur Seite und unterstützt Sie mit viel Engagement und hoher Fachkompetenz. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Mail – wir sind gerne für Sie da.
*Hinweis: Die Informationen in diesem Artikel sind nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert, zusammengetragen und geschrieben. Sie ersetzen jedoch keine Rechts- oder Steuerberatung. Bitte stellen Sie für eine rechtlich bindende Beratung eine Anfrage. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder mögliche Änderung der Sachlage.
Dirk Wendl ist schon sein gesamtes Berufsleben im Bereich Steuern tätig. Nach einer Ausbildung als Steuerfachangestellter und einer Fortbildung zum Bilanzbuchhalter absolvierte er nach einer weiteren umfangreichen Ausbildung 2006 die Prüfung als Steuerfachwirt und Steuerberater. Seit 2015 ist er geschäftsführender Gesellschafter der Wendl & Köhler Steuerberatungsgesellschaft in Köln. Dirk Wendl hat sich seitdem vor allem als Spezialist für Internationales Steuerrecht, E-Commerce und als Digitalisierungsexperte einen deutschlandweit guten Ruf erarbeitet.
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