Haus- und Grundstücksbesitzer aufgepasst: Mit dem 1. Januar 2022 tritt die neue Grundsteuerregelung in Kraft. Bereits 2018 hatte das Bundesverfassungsgericht die alte Grundsteuerregelung für verfassungswidrig erklärt. Die neue Grundsteuerreform wurde dann im Jahr 2019 beschlossen und soll jetzt im Jahr 2022 ausgerollt werden. Sie bringt eine neue Bewertung aller Grundstücke und Bebauungen mit sich. Auch für den Eigentümer kommt diese Reform nicht ohne eine Pflicht: Es muss in diesem Jahr eine Grundsteuererklärung für jede Immobilie und jedes Grundstück abgegeben werden.
Sie fragen sich bestimmt, warum es eine Grundsteuerreform überhaupt gibt? Das liegt ganz einfach daran, dass bisher Häuser und Grundstücke sehr differenziert besteuert wurden. Selbst wenn sich diese im gleichen Ort befinden. Um dies zu verstehen, muss man in der Geschichte zurück reisen. Jedem Grundstück liegt ein sogenannter Einheitswert zu Grunde. Dieser sollte ursprünglich alle 6 Jahre durch eine Hauptfeststellung an die neuen Gegebenheiten angepasst werden. Doch dieser Einheitswert wurde im Westen seit dem Jahre 1964 und im Osten seit 1935 nicht mehr angepasst.
Die Grundsteuer ist eine Objektsteuer und ist an vorhandenen Grundbesitz gekoppelt. Das Steuerrecht machte bisher eine Unterscheidung in zwei Untergruppen. Doch mit der neuen Grundsteuerreform 2022 wurde eine dritte Untergruppe hinzugefügt.
Diese Steuerart gilt für Forst- und landwirtschaftliche Betriebe und fällt geringer aus als die Grundsteuer B.
In diese Kategorie fallen bebaute sowie unbebaute Grundstücke, die nicht der Land- und Forstwirtschaft dienen. Diese Grundstücke werden als Grundvermögen definiert.
Diese Steuerart wird mit der Steuerreform im Jahr 2022 neu eingeführt. Hier können Städte und Gemeinden einen gesonderten, höheren kommunalen Hebesatz festlegen. Dieser kann auf unbebaute baureife Grundstücke angewendet werden.
Mit der Grundsteuerreform 2022 wurde ein neues Grundsteuer Gesetz erlassen. Dieses Gesetz regelt das sogenannte Bundesmodell. Doch gilt diese Neuregelung auch bundesweit?
Nein. Die Länder erhalten die Möglichkeit, vom Bundesmodell abweichende Regelungen zu treffen, mithilfe der sogenannten Länderöffnungsklausel.
Jedoch wenden in Bezug auf die Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) alle Länder das Bundesmodell relativ unverändert an.
Betrachtet man die Grundsteuer B, dann setzt zwar die Mehrheit der Länder das Bundesmodell um. Doch sieben Bundesländer haben sich dagegen entschieden. In manchen Bundesländern ist die Grundsteuer C ausgeschlossen.
Mit einem dreistufigen Verfahren wird die Grundsteuer ermittelt:
Die Berechnung erfolgt über eine Formel:
Grundsteuer = Grundsteuerwert x Steuermesszahl x Hebesatz.
Die folgenden Bundesländer führen unter Nutzung der Öffnungsklausel ein eigenes Modell für die Grundsteuer B ein:
Für die Ermittlung des Grundbesitzwertes ist es nach dem Bundesmodell wichtig, zwischen den Grundstücksarten zu unterscheiden. Beim Grundvermögen (Steuerart B) wird in drei Klassen unterteilt:
Grundstücke ohne nutzbare Gebäude. Dies beinhaltet auch Flächen mit Gebäuden, welche dauerhaft nicht mehr nutzbar oder verfallen sind.
Grundstücke mit Häusern und Wohnungseigentum sowie Mietwohngrundstücke. Hier wird das Ertragswertverfahren angewendet.
Geschäftsgrundstücke und gemischt genutzte Grundstücke. Das vereinfachte Sachwertverfahren ist hier gültig.
Im Jahr 2022 werden alle Immobilieneigentümer und Grundstücksbesitzer vom Finanzamt aufgefordert, eine Grundsteuererklärung abzugeben. Es muss für jede Immobilie und jedes Grundstück eine Grundsteuererklärung abgegeben werden. Das kann vor allem bei Unternehmen mit größeren Immobilien- und Grundstücksbeständen zu einer sehr zeitaufwendigen und kostenintensiven Aufgabe werden. Je nach Standort treffen auch unterschiedliche Regelungen zu, es kann entweder das Bundesmodell greifen oder ein individuelles Ländermodell. Um hier bestens vorbereitet zu sein, empfiehlt es sich, die Unterstützung von einem Steuerberater in Anspruch zu nehmen. So sind Sie auf der sicheren Seite und es erwarten Sie keine bösen Überraschungen.
Die knappen Fristen für das Einreichen der Grundsteuererklärung sowie die hohen Anforderungen stellen eine große Herausforderung für jeden dar. Wir stehen Ihnen als Experte für die Bewertung von Grundbesitz zur Verfügung. Sowohl die hohen Anforderungen als auch die unterschiedlichen Bewertungsmodelle (Bundesmodell und individuelle Ländermodelle) sind uns vertraut. Die Wendl & Köhler Steuerberatungsgesellschaft mbH berät Sie gerne zu allen Aspekten der Grundsteuerreform 2022 und unterstützt Sie bei der fristgerechten Abgabe der Meldungen.
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