So unterschiedlich die Tätigkeiten von Freiberuflern sind – so wichtig ist ihre Beratung durch Spezialisten!

So vielfältig die sogenannten Katalogberufe in § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG sind, so unterschiedlich sind auch die Beratungsschwerpunkte von Freiberuflern, z.B. als Arzt, Zahnarzt, Heilpraktiker, Hebamme, Physio- und Ergotherapeuten, Psychotherapeuten, Logopäden, Künstler, Musiker, Regisseure, Choreografen, Schriftsteller, Designer, Dozenten, Erzieher, Handelsvertreter, Ingenieure, Architekten sowie Dolmetscher, Übersetzer, Journalisten, Bildberichterstatter usw.:

Die wechselnde steuerrechtliche Gesetzeslage sowie die Fülle an Entscheidungen der Finanzgerichte tut das ihre dazu und zeigt einmal mehr, wie wichtig eine fundierte Beratung durch einen Steuerberater ist.
Erst kürzlich habe ich mich als Steuerberater intensiv mit einer Entscheidung des Bundesfinanzhofes auseinander gesetzt (BFH, Urt. vom 27.2.2017 – VIII R 45/13). Es ging um die sogenannte Abfärbetheorie oder Abfärberegel bei Freiberuflern, in der freiberufliche Einkünfte zu gewerblichen umqualifiziert werden. Eine solche Umqualifizierung kann zu Gewerbesteuerbelastungen führen. Mehr zu dieser Entscheidung lesen Sie hier.

Unsere Dienstleistungen umfassen neben einer individuellen Mandantenberatung,
laufende Finanzbuchhaltung und LohnbuchhaltungJahresabschlüsse und Steuererklärungen, auch die Vertretung vor Finanzbehörden und Finanzgerichten.
Zudem halten wir Sie monatlich mit einem Mandantenrundschreiben über aktuelle Gesetzesänderungen und wichtige Finanzgerichtsentscheidungen auf dem Laufenden. Selbstverständlich stehen wir Ihnen für weitere Fragen dazu stets gerne zur Verfügung.

Als Freiberufler profitieren Sie in meiner Kanzlei von der modernsten Software der DATEV, sowie – auf Wunsch – mit „Unternehmen Online“. Daher stehe ich mit den Mandanten im kontinuierlichen Dialog. Egal, ob sie in Köln, Berlin, München oder Hamburg ansässig sind.

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