Als Reaktion auf die deutschen Neuregelungen zur Marktplatzhaftung leitete die EU-Kommission am 10.10.2019 ein förmliches Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ein. Bereits vor dem Inkrafttreten der Änderungen in §§ 22f, 25e UStG zur Haftung der Online-Marktplätze gab es harsche Kritik, nun geht die EU einen Schritt weiter.