Wir helfen Ihnen, Steuern zu sparen als YouTuber, Instagramer, Tik Toker, Blogger oder Influencer

Steuerberater für YouTuber

Suchen Sie nach einem Steuerberater für Influencer, der Ihnen dabei hilft, als YouTuber, Instagramer, TikToker oder Blogger so viele Steuern wie möglich einzusparen? Jemand, der Ihnen alle lästigen Steuerverpflichtungen abnimmt? Einen kompetenten Partner, der Sie umfassend berät und bei dem Sie sich stets gut aufgehoben fühlen?

 

Als Influencer müssen Steuererklärungen wie bei anderen Unternehmern auch abgegeben und Einkommen sowie Einnahmen versteuert werden. Hierbei gibt es viele steuerliche Aspekte und rechtliche Fragen, die im Bereich des Influencer-Marketings berücksichtigt werden müssen. Dazu gehören beispielsweise Themen wie “Schleichwerbung” und “Scheinselbständigkeit”. Doch viele Influencer stehen vor der Herausforderung, dass sie in ihrer Kerntätigkeit zeitlich sehr stark eingebunden sind. Zeit für aufwendige Steuerangelegenheiten haben Sie nicht. 

 

Hier kommen wir ins Spiel! Die Wendl & Köhler Steuerberatungsgesellschaft hat sich in den letzten Jahren nicht nur auf den Bereich E-Commerce, sondern auch speziell auf die individuellen Anforderungen von Online Influencern spezialisiert. Wir als kompetenter Berater wissen um die Komplexität der Gesetzgebung und nehmen uns Ihrer Steuerangelegenheiten an. Unsere umfangreiche Erfahrung in diesem Bereich ermöglicht es uns, Sie mit wertvollen Tipps und Tricks zu unterstützen. So können Sie sich auf das konzentrieren, was Sie am besten können: Den Aufbau einer starken Medienpräsenz, die Pflege der Community und das Erstellen von kreativem Content. 

„Wir haben schon vor einigen Jahren, als Social Media Plattformen wie YouTube und Instagram immer größer wurde, erkannt, dass die Zielgruppe der Influencer spezielle Bedürfnisse in der steuerlichen Beratung und Optimierung hat. Deshalb haben wir in den letzten Jahren besondere Workflows, Prozesse und Steueroptimierungs-Modelle explizit für diese Gruppe junger Unternehmer entwickelt“

Dirk Wendl, Steuerberater für Influencer auf YouTube, Instagram, Facebook, Tik Tok und Twitch

Der Steuerberater in Köln Dirk Wendl im Büro

Unser besonderes Leistungsangebot als Steuerberater für Influencer umfasst:

  • Steuerberatung und Steuererklärung inkl. Abgrenzung der Einkünfte

Unsere Aufgabe ist es festzustellen, ob Sie Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit erzielen. Denn diese Unterscheidung ist wichtig, um zu bestimmen, ob Sie verpflichtet sind, Gewerbesteuer zu zahlen.

  • Umsatzsteuerberatung

Es ist wichtig, die umsatzsteuerlichen Konsequenzen Ihrer Tätigkeit als Influencer angemessen zu berücksichtigen. Daher besprechen wir mit Ihnen, ob Sie Umsatzsteuer zahlen müssen oder nicht. Insbesondere bei internationalen Geschäftsbeziehungen bieten wir professionelle Unterstützung für diese komplexen Angelegenheiten.

  • Begleitung bei Existenzgründung

Unsere Beratungsdienstleistungen beinhalten ebenso eine Empfehlung zur Auswahl der passenden Unternehmensform für Sie. Gerne bieten wir Ihnen kompetente Unterstützung bei der Gründung Ihrer Existenz.

  • Betriebsausgaben und Arbeitszimmer

Unsere erfahrenen und professionellen Steuerberater stehen Ihnen zur Verfügung, um zu entscheiden, welche Ausgaben als Betriebsausgaben geltend gemacht werden können. Wir überprüfen auch, ob Sie Ihr Arbeitszimmer steuerlich absetzen können.

  • Influencer Partnerschaften

Gemeinsam mit Ihnen werden wir die Produkte und Geschenke, die Sie von Ihren Partnern erhalten, korrekt in Ihrer Steuererklärung kategorisieren.

  • Moderne, persönliche Kommunikation

Durch unsere digitale Arbeitsweise sind wir in der Lage, Ihre Angelegenheiten zeitgemäß und ortsunabhängig zu besprechen. Außerdem legen wir großen Wert auf eine persönliche Kommunikation mit Ihnen, um all Ihre Fragen und Anliegen zu Ihrer Zufriedenheit zu klären.

Viele YouTuber, Instagramer, Tik Toker und Blogger kommen mit den folgenden Fragen zu uns in die Beratung:

  • Wie werden meine Honorare aus YouTube, Kooperationen, Stories, etc. steuerlich korrekt berücksichtigt?
  • Wie werden Einnahmen durch Bookings oder Events verbucht?
  • Wie kann ich bei meinen Einnahmen durch YouTube Direktwerbung Steuern einsparen?
  • Wie kann ich bei meinen Einnahmen durch Fanartikel Steuern einsparen?
  • Ab welchem Gewinn muss ich Gewerbesteuer zahlen?
  • Muss ich Produktproben, Gratisprodukte und Geschenke versteuern?
  • Wo und wie kann ich meine Gewinne möglichst gewinnträchtig und langfristig investieren?
  • Wie werden Aktivitäten im Ausland richtig versteuert?

Aufgepasst! Steuerliche Fallen für Influencer

Als Influencer müssen stets verschiedene steuerliche Aspekte berücksichtigt werden, um nicht vom Finanzamt abgestraft zu werden. Zu den wichtigsten Aspekte zählen:

  • Einkommensteuer

Als Influencer müssen Sie Einkommensteuer auf Ihre Einkünfte aus Ihrer Tätigkeit als Blogger, TikToker, Instagramer, YouTuber und Co. zahlen. Die Höhe der Einkommensteuer hängt von der Höhe des Einkommens sowie weiteren Faktoren ab.

  • Gewerbesteuer

Wer man regelmäßig Einkünfte aus Social-Media-Plattformen wie Instagram erzielen möchte, muss zuerst ein Gewerbe beim Gewerbeamt seines Wohnsitzes anmelden und anschließend den “Elektronischen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung” im Elster-Portal der Finanzverwaltung ausfüllen. Als Influencer müssen Sie Rechnungen an die werbenden Unternehmen schreiben. Am Ende des Jahres müssen alle Einnahmen dem Finanzamt gemeldet werden, das dann die zu zahlenden Einkommens- und Gewerbesteuern berechnet.

  • Umsatzsteuer

Zusätzlich dazu müssen Influencer eine Umsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent auf ihre Leistungen erheben und diese an das Finanzamt abführen. Wenn Sie als Influencer jedoch weniger als 22.000 Euro im Jahr mit Ihrer Tätigkeit auf Instagram und anderen Plattformen verdienen, können Sie als Kleinunternehmer gelten und von dieser Pflicht befreit werden.

Es kann allerdings sinnvoll sein, auf die Befreiung von der Umsatzsteuer zu verzichten. Denn wenn Influencer selbst Umsatzsteuer auf ihre Leistungen erheben, können sie auch die Umsatzsteuer auf ihre Betriebsausgaben, z.B. Arbeitsmittel wie Handy oder Kamera, vom Finanzamt zurückfordern. Um diesen Vorsteuerabzug nutzen zu können, muss jedoch jeden Monat eine Umsatzsteuervoranmeldung eingereicht und die eingenommene Umsatzsteuer ans Finanzamt abgeführt werden.

  • Geschenke und verlinkte Produkte

Zu Beginn einer Zusammenarbeit mit Unternehmen erhalten Influencer oft Geschenke. Diese müssen jedoch versteuert werden. Denn in den meisten Fällen handelt es sich nicht um echte Geschenke, sondern um Produkte, die die Influencer bewerben sollen. Als Gegenleistung dürfen sie die Artikel oft behalten.

Verlinkungen auf Produkte müssen stets als Werbung gekennzeichnet werden, sobald hierfür eine Zahlung fließt. Ansonsten könnte dieses Verhalten als Schleichwerbung deklariert und abgestraft werden. Influencer können entweder eine Verkaufsprovision durch diese sogenannten “Affiliate Links” erhalten oder von Unternehmen einen festen Betrag als Entlohnung für ihre Werbedienstleistungen.

  • Betriebsausgaben

Als Influencer können Sie auch Betriebsausgaben geltend machen, um Ihre Steuerlast zu reduzieren. Dazu zählen beispielsweise Ausgaben für Arbeitsmittel wie Handy oder Kamera, Reisekosten oder ein Arbeitszimmer. Allerdings sollten Influencer darauf achten, dass die von ihnen angegebenen Beträge nachvollziehbar und angemessen sind, da die Finanzbehörden hier genau prüfen können.

  • Internationale Geschäftsbeziehungen

Wenn ein Influencer Geschäftsbeziehungen im Ausland unterhält, können zusätzliche steuerliche Anforderungen und Besonderheiten gelten.

Als Influencer ist es somit wichtig, sich über ihre steuerlichen Verpflichtungen zu informieren – und sich bestenfalls von einem professionellen Steuerberater für Influencer beraten zu lassen. So stellen Sie sicher, dass Sie all Ihren steuerlichen Verpflichtungen nachkommen und keine Steuerverstöße begehen.

Wir kennen die unterschiedlichen Einnahmequellen der Branche

Als Steuerberater für Influencer wissen wir, dass es in diesem relativ neuen Berufsfeld eine Vielzahl von unterschiedlichen Einnahmequellen gibt und können diese gemeinsam mit die optimieren.

  • Klassische Einnahmen auf Kooperationen, Verträgen, usw.
  • Sacheinnahmen & Werbegeschenke
  • Reisen und Hotelübernachtungen
  • Einnahmen aus Eventbookings & Festivals
  • Kostenfreie Produkte für Werbevideos / Stories
  • Produktplatzierungen
  • Affiliat-Marketing & Provisionen
  • Merchandise, Fanartikel, Kollektionen
  • sonstige Marketing-Einnahmen aus individuellen Modellen
Ansprechpartnerin für Influencer

Kostenloses Kennenlernen vereinbaren

Sowohl persönlich als auch digital möglich

Möchten Sie gerne wissen, was unsere Leistung für YouTuber und Influencer für Sie kosten würde? Dann lassen Sie uns jetzt ein kostenloses und unverbindliches Kennenlernen vereinbaren – digital oder persönlich. Wir nehmen uns Zeit für Ihre individuellen Bedürfnisse und Sie erhalten im Anschluss an unser Gespräch einen Kostenvoranschlag.

Was uns einzigartig macht

Ihre Vorteile beim Steuerberater für Influencer:

Digitale Steuerberatung

Bei uns laufen alle Prozesse digital ab. Profitieren Sie von einer vollkommen digitalen Steuerberatung

Proaktive Steuerberatung

Wir sprechen Sie aktiv an und bieten Möglichkeiten an so wenig Steuern zu zahlen wie möglich

Strategischer Vermögensaufbau

Wir helfen Ihnen dabei strukturiert Vermögen aufzubauen

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Inklusive Kostenvoranschlag

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