Die Kleinunternehmerregelung wurde bezüglich der Umsatzsteuergrenze im Rahmen des von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Dritten Bürokratieentlastungsgesetzes erhöht. Dort heißt es aktuell: „In § 19 Absatz 1 Satz 1 (UstG) wird die Angabe „17.500 Euro“ durch die Angabe „22.000 Euro“ ersetzt.