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28.09.2018Die bevorstehende Fußballweltmeisterschaft ist für Unternehmen eine ideale Gelegenheit für die Ausrichtung einer WM-Party. Als Unternehmer organisieren Sie für Ihre Gäste eine Betriebsfeier und laden neben Mitarbeitern vielleicht auch Geschäftsfreunde ein. Damit es im Nachgang nicht zu Unstimmigkeiten bei der steuerlichen Einstufung von Bewirtungskosten und Zuwendungen für die Gäste kommt, ist vorab ein Blick auf die erforderlichen Rahmenbedingungen unbedingt empfehlenswert.
Inhaltsverzeichnis
Wann gilt eine Veranstaltung als Betriebsfeier?
Eine Betriebsveranstaltung ist sehr beliebt, da sie den Teamgeist stärkt und für einen besseren Zusammenhalt innerhalb des Unternehmens sorgt. Wenn die Unternehmensführung auf betrieblicher Ebene eine Veranstaltung mit gesellschaftlichem Charakter veranstaltet, gilt diese Festlichkeit als Betriebsfeier. Dies ist jedoch nur dann der Fall, wenn allen Mitarbeitern die Möglichkeit zur Teilnahme geboten wird. Es ist nicht in jedem Fall erforderlich, dass Sie die gesamte Belegschaft des Betriebes einladen, denn eine Beschränkung auf Mitarbeiter eines bestimmten Betriebsteiles oder einer Abteilung ist ebenfalls möglich. Die Begrenzung auf ausgewählte Teilnehmer ist dann zulässig, wenn dies nicht zu einer Bevorzugung bestimmter Kollegen führt.
Nach § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a EStG zählen neben Gehalt, Lohn, Gratifikationen und weiteren Bezügen auch solche Zuwendungen zu den Einkünftigen aus nichtselbstständiger Arbeit, die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern und der jeweiligen Begleitung anlässlich von Betriebsveranstaltungen mit gesellschaftlichem Charakter gewähren. Es entsteht ein geldwerter Vorteil, allerdings ist die Teilnahme an zwei Betriebsfeiern pro Jahr nach den Vorgaben des genannten Paragrafen steuerlich begünstigt. Voraussetzung ist jedoch, dass die Veranstaltung den genannten Rahmenbedingungen für Betriebsfeiern entspricht und die Zuwendungen je teilnehmendem Mitarbeiter und Veranstaltung den Freibetrag von 110 Euro nicht übersteigen. Nehmen Mitarbeiter an mehr Veranstaltungen pro Jahr teil, entscheiden sie dann selbst, für welchen Event die Steuerbefreiung nicht gelten soll. Ausnahmen gewährt die Finanzverwaltung jedoch, wenn Arbeitnehmer anlässlich einer Betriebsfeier ihren beruflichen Pflichten nachkommen (siehe Seite 5 des BMF-Schreibens vom 14.10.2015).
Was gilt bei Sachgeschenken des Arbeitgebers auf Betriebsfeiern?
Als Arbeitgeber können Sie Sachgeschenke an Ihre Mitarbeiter grundsätzlich als Betriebsausgaben in Abzug bringen. Diese Zuwendungen unterliegen als geldwerte Vorteile der Lohnsteuer. Dies gilt nicht für Sachzuwendungen, die einen Wert von maximal 60 Euro nicht übersteigen. Wenn Sie Ihre Mitarbeiter anlässlich einer Betriebsfeier mit Sachgeschenken überraschen, werden diese steuerlich als Teil der Aufwendungen für die Feier gewertet und unterliegen dem bereits erwähnten Freibetrag von 110 Euro.
1. Beispiel:
2. Beispiel:
Welche Zuwendungen fließen Arbeitnehmern steuerfrei zu?
Die Warenwirtschaft spielt bei der Planung einer Betriebsfeier wie beispielsweise einer WM-Party anlässlich der Fußballweltmeisterschaft in Russland eine wichtige Rolle. Als Zuwendungen werden Aufwendungen bezeichnet, die Sie als Arbeitgeber im Rahmen von Betriebsfeiern tätigen. Alle Beträge werden brutto ermittelt, da die Umsatzsteuer jeweils Teil der Zuwendung ist. Das Bundesministerium der Finanzen listet im Schreiben vom 14.10.2015 auf Seite 2 einen nicht abschließenden Katalog möglicher Zuwendungen. Dazu gehören beispielsweise:
– Bewirtungskosten für Speisen, Getränke, Snacks, etc.
– Übernahme von Fahrt- und Übernachtungskosten
– Kosten für Musik und andere künstlerische Darbietungen
– Sachgeschenke
– Aufwendungen wie Mietkosten für Räumlichkeiten, Beleuchtung, Eventmanager
– Eintrittskarten für Kultur- oder Sportveranstaltungen (wenn weitere Veranstaltungspunkte zum Programm gehören)
Barzuwendungen gelten nur dann als Zuwendungen im Rahmen von Betriebsveranstaltungen, wenn sie für Getränke, Snacks, Speisen oder Tabakwaren verwendet werden. Nicht als Zuwendungen berücksichtigt werden anteilige Kosten für Kassenführung und Buchhaltung zur Erfassung und Ermittlung der Aufwendungen. Findet die Feier in den eigenen Räumlichkeiten des Arbeitgebers statt, fallen Kosten für Energie- und Wasserversorgung während der Party ebenfalls nicht in diesen Bereich.
Anrechnung der Reisekosten bei Betriebsfeiern?
Kosten für Hinfahrt und Rücktransport Ihrer Arbeitnehmer vom Einsatzort zum Standort der Betriebsveranstaltung gehören zu den Zuwendungen. Aus diesem Grund müssen Sie ebenfalls angerechnet werden und fließen in den Freibetrag von 110 Euro ein. Ist der Veranstaltungsort nicht die erste Tätigkeitsstätte des Mitarbeiters, ist die Anreise für die Teilnahme an der Veranstaltung erforderlich und erfolgt die Organisation der Transportwege durch den Arbeitnehmer, können die Aufwendung als Arbeitnehmer-Reisekosten behandelt werden. Eine steuerfreie Erstattung durch Sie als Arbeitgeber ist hier gemäß § 3 Nr. 13, 16 EStG (siehe BMF-Schreiben vom 14.10.2015, Seite 5 sowie Klarstellung vom 7.12.2016) zulässig.
Pauschalbesteuerung von Sachzuwendungen: § 37b EStG
Liegen die Kosten über der Freigrenze von 110 Euro, muss der Differenzbetrag als geldwerter Vorteil auf der Lohnabrechnung der Mitarbeiter stehen und es werden Steuern für diesen Betrag fällig. Anreiz für die Teilnahme und positiver Effekt der Betriebsfeier gingen so verloren. Alternativ können Sie als einladender Unternehmer nach § 37b EStG für Geschäftsfreunde und Arbeitnehmer eine pauschale Steuer von 30 Prozent übernehmen.
Bewirtungskosten fließen nicht in die Bemessungsgrundlage ein, da sie nach Ansicht der Finanzbehörde bei den Teilnehmern nicht zu Einnahmen führen (siehe BMF-Schreiben vom 19.05.2015). Ausnahmen gibt es jedoch für Repräsentationsveranstaltungen nach § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 4 EStG und Incentive-Reisen. Diese zeichnen sich durch mindestens eine Übernachtung und mehrere Programmpunkte an zwei oder mehr Tagen aus. Hier zählen auch die Bewirtungskosten zu den Zuwendungen.
Gehören zu einer Betriebsveranstaltung neben betrieblichen Maßnahmen (Schulungen, etc.) auch vergnügliche Programmpunkte (Public Viewing, Bogenschießen, Schnitzeljagd, etc.) handelt es sich nach Ansicht der Finanzbehörde um eine gemischte Veranstaltung. Entsprechend müssen Sie die Kosten nach dem Zusammenhang aufteilen:
– Kosten betrieblicher Teile werden nicht nach § 37b EStG versteuert
– Kosten vergnüglicher Teile sind voll steuerpflichtig
– können Kosten nicht zugeordnet werden, müssen sie aufgeteilt werden
gehören sollen.
Fazit: Die Wendl & Köhler Steuerberatungsgesellschaft mbH unterstützt Sie sehr gerne dabei, die betriebseigene WM Party steuerlich geltend zu machen. Bitte vereinbaren Sie bei Fragen zu den Beratungsangeboten einen Termin zum Kennenlernen.