Beifall für alle Pflegekräfte und freundliche Worte an die im Handel tätigen Mitarbeiter sollen nicht die einzige Anerkennung sein, die denjenigen zuteilwird, die in der Corona-Krise unter erschwerten Bedingungen ihrer Arbeit nachgehen müssen. Viele Firmen möchten durch eine steuerfreie Corona Bonuszahlung ihren Angestellten auch finanziell Beifall zollen. Damit diese Zuwendungen steuerfrei erfolgen können, hat das Bundesfinanzministerium neue Regelungen für 2020 beschlossen. Wie Sie diese Regelungen für steuerfreie Sonderzahlungen wegen Corona auch in Ihrem Unternehmen anwenden können, erfahren Sie hier!
Inhaltsverzeichnis
- 1 Welche Voraussetzungen sind für den Corona Bonus steuerfrei zu beachten?
- 2 An wen kann ein Corona Bonus steuerfrei gezahlt werden?
- 3 Feste Mitarbeiter
- 4 Minijobber
- 5 Geschäftsführer
- 6 Ist der steuerfreie Corona Bonus auch in der Sozialversicherung beitragsfrei?
- 7 Fallen durch die Sonderzahlungen wegen Corona jetzt die üblichen anderen steuerfreien Leistungen der Arbeitgeber aus?
- 8 Wie werden die steuerfreien Sonderzahlungen gebucht?
- 9 FAQ
- 10 Fazit