Mehrwertsteuer in Hotels – So wird sie in 2019 richtig ausgewiesen
18.01.2019Umsatzsteuer: Neuregelung für Gutscheine ab 2019
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01.07.2019Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser – dieses alte Sprichwort ist für Unternehmer ein unverzichtbarer Grundsatz im Geschäftsalltag. Bei finanzieller Vorleistung besteht immer das Risiko, dass ein Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nur teilweise nachkommt. Eine ordentliche Bonitätsprüfung kann dieses Risiko deutlich minimieren – hier setzt die neue Datenschutz-Grundverordnung jedoch enge Grenzen.
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DSGVO & Bonitätsprüfung
Eine ordentliche Bonitätsprüfung gibt Ihnen Einblick in Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit eines Geschäftspartners. Die strengen Regeln der DSGVO schränken die Möglichkeiten zur Prüfung der Bonität deutlich ein. Sensible Daten dürfen nur erhoben, gespeichert, verändert und übermittelt werden, wenn die betreffende Person zustimmt oder gesetzliche Vorgaben die Datenverarbeitung ausdrücklich erlauben. Laut DSGVO ist die Bonitätsprüfung zulässig, wenn das berechtigte Interesse des Unternehmers höher zu bewerten ist als die Grundrechte und Interessen der betreffenden Person. Dies ist insbesondere der Fall, wenn ein finanzielles Ausfallrisiko besteht. Dazu zählen beispielsweise Lieferung auf Rechnung, größere Aufträge ohne Vorkasse oder ein Kreditvertrag. Auch Vermieter haben ein berechtigtes Interesse an der Zahlungsfähigkeit eines potenziellen Mieters. Aus diesem Grund ist es für Mieter inzwischen weitgehend obligatorisch, dass Vermieter vor Abschluss eines Mietvertrages eine Selbstauskunft anfordern.
Keine Auskunft von der Bank
Besteht ein berechtigtes Interesse zur Prüfung der Bonität eines Geschäftspartners, können Sie vor Vertragsschluss nicht einfach bei der Hausbank anrufen und eine Auskunft anfordern. Kreditinstitute sind nach dem Bankgeheimnis zur Diskretion verpflichtet und geben daher keine Bankauskünfte zu sensiblen Daten an Dritte weiter. Ausnahmen von dieser Regelung bestehen lediglich durch gesetzliche Vorgaben oder bei einer vorliegenden Einwilligungserklärung der betreffenden Person. Das Bankgeheimnis ist jeweils in den Geschäftsbedingungen der Kreditinstitute verankert und wird in Deutschland nicht durch gesetzliche Vorgaben geregelt.
Wie erfolgt eine Bonitätsprüfung?
Zur Prüfung der Bonität greifen Vertragspartner auf Daten zurück, die bei Auskunfteien wie Schufa Holding AG oder Infoscore gespeichert sind. Eine Auskunftei analysiert bei einer Anfrage die gespeicherten Daten und bewertet anhand positiver und negativer Merkmale das Risiko eines Zahlungsausfalles. Die Auskunfteien können zu bestimmten Daten keine Auskünfte erteilen, dazu zählen beispielsweise Kaufverhalten, Nationalität, Familienstand, Einkommen oder Vermögensverhältnisse einer Person. Bei einer Bonitätsprüfung werden Daten wie Name und Anschrift, Geschlecht, Alter und statistische Erkenntnisse zum Wohnumfeld abgefragt. Für die Bewertung und die Ermittlung eines Scorewertes spielen unterschiedliche Faktoren eine Rolle:
- Wohndauer (häufige Umzüge wirken sich in der Regel negativ aus)
- Zahlungsverhalten (gab es in der Vergangenheit nicht erfüllte Kreditgeschäfte?)
- bestehende Konten bei Kreditinstituten
- bestehende Verträge mit Dienstleistern oder Händlern (Telekommunikation, Onlinehandel, etc.)
- Kreditanfragen
- bestehende Leasingverträge & Kredite (Dauer, Umfang und Anzahl)
- Kredithistorie (hat die betreffende Person Erfahrung mit finanziellen Verpflichtungen?)
- Informationen zu Einträgen im Schuldnerverzeichnis
- Verbraucherinsolvenzen
- Informationen zu Inkassoverfahren (aktuell laufend oder bereits abgeschlossen)
Aus diesen Daten errechnet die Datei einen Scorewert, der zur Einschätzung des Ausfallrisikos dient.
Die Bonitätseinstufung: Scorewert & Rating
Jede Auskunftei ermittelt die Kreditwürdigkeit eines Verbrauchers anhand der vorliegenden Daten nach einem eigenen System. Wie die Auskunfteien genau vorgehen, bleibt weitgehend unklar. Der BGH wies 2014 die Klage einer Verbraucherin zurück, die eine Offenlegung des Vorganges zur Ermittlung des Scorewertes verlangte. Die Schufa verweigert diese Offenlegung vehement und verweist auf das Geschäftsgeheimnis. Diese Ansicht vertrat auch der BGH und wies die Klage daher ab (siehe BGH-Urteil vom 28.01.201, Az. VI ZR 156/13).
Bei der Schufa wird ein Scorewert ermittelt, der sich jeweils aus den gespeicherten Daten ergibt und die Ausfallwahrscheinlichkeit widerspiegeln soll. Anhand des Scorewertes erfolgt anschließend die Ermittlung der Ratingstufe. Es gibt insgesamt 12 Ratingstufen, die von A (beste Stufe) bis L (schlechteste Stufe) reichen. Die Ratingstufe L mit einem Scorewert von 0 bis 76 bedeutet somit, dass bei dem entsprechenden Kunden ein hohes Ausfallrisiko besteht. Ergänzend zu dieser Einstufung enthalten die Auskünfte der Schufa weitere Angaben, die für eine Einschätzung ebenfalls relevant sind. Dies sind beispielsweise Informationen wie ein Insolvenzantrag (IA), eine Kreditkarte in Abwicklung (CA) oder ein Telekommunikationskonto (TK).
Bonitätsprüfung bei Unternehmen
Auch für Unternehmen kann ein Geschäftspartner bei berechtigtem Interesse eine Bonitätsprüfung vornehmen. Ähnlich wie bei Verbrauchern nehmen die Auskunfteien Einschätzungen zur Ausfallwahrscheinlichkeit vor. Bei Verhandlungen mit Geschäftspartnern ist das Rating ein wichtiger Faktor, der maßgeblich die Verhandlungsposition beeinflusst.
Fazit:
Eine ordentliche Bonitätsprüfung gibt Ihnen Sicherheit und schützt Sie und Ihr Unternehmen bereits vor dem Vertragsschluss vor möglichen Zahlungsausfällen. Die Wendl & Köhler Steuerberatungsgesellschaft mbh bietet Ihnen eine umfassende Finanzberatung und unterstützt Sie sehr gerne bei der Durchführung von Bonitätsprüfungen.