Die EU-Kommission hat vorgeschlagen, das Datum des Inkrafttretens des sogenannten E-Commerce-Paketes um sechs Monate zu verschieben. Die Mehrwertsteuerreform für den Onlinehandel soll wegen Corona nun statt am 1.Januar 2021 erst am 1. Juli 2021 in Kraft treten. Damit will die EU-Kommission dem Onlinehandel mehr Zeit einräumen, sich auf die neuen Regelungen einzustellen und die innerbetrieblichen Voraussetzungen für deren Umsetzung zu schaffen. Alles Wissenswerte dazu erfahren Sie hier!
Inhaltsverzeichnis
- 1 Gründe für das Verschieben der Mehrwertsteuerreform
- 2 Vorteile und Chancen der Verschiebung für E-Commerce-Unternehmen
- 3
- 4 Nachteile der Verschiebung der Mehrwertsteuerreform für E-Commerce
- 5 Was bedeutet die EU Mehrwertsteuerreform für den Onlinehandel?
- 6 Wichtige Eckpunkte des E-Commerce-Paketes im Rahmen der EU Mehrwertsteuerreform
- 7 Gültigkeit für den Verkauf an Endkunden (B2C)
- 8 Einheitlicher Schwellenwert statt unterschiedlicher Lieferschwellen
- 9
- 10 Keine einzelnen Umsatzsteueranmeldungen mehr in einzelnen Ländern
- 11 One-Stop-Shop-Verfahren (OSS)
- 12 Mini-One-Stop-Verfahren (MOSS)
- 13 Aufhebung des bisherigen Freibetrags für Kleinlieferungen
- 14 Neuregelung von Importen bis zu 150 Euro Warenwert (netto)
- 15 Fazit