Weitere Fragen
Welche Steuern zahlt ein Kleinunternehmen?
Außer bei der Umsatzsteuer gibt es keine Sonderregelungen für Kleinunternehmen. Es sind die üblichen Steuern wie Gewerbesteuer und Einkommenssteuer zu zahlen. Natürlich gibt es auch hier Freibeträge. Darüber hinaus sind Gewerbesteuer und Beiträge zur Industrie- und Handelskammer o.ä. nur bei bestimmten Berufen zu zahlen. Lassen Sie sich diesbezüglich am besten im Vorfeld von einem Steuerberater informieren. Auch die Abgrenzung zum Kleingewerbe ist zu beachten. Auch hier stehen wir gerne für eine Beratung .
Abgrenzung zum Kleingewerbe
Oft werden die Begriffe Kleinunternehmen und Kleingewerbe in einem Atemzug genannt. Dabei werden mit den Begriffen zwei völlig unterschiedliche Sachverhalte bezeichnet. Als Kleingewerbe werden lt. § 1 Abs. 2, HGB nur Gewerbetreibende bezeichnet, bei denen „das Unternehmen nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert“. Die Regelungen des Handelsgesetzes gelten für diese Betriebe daher nicht. In der Regel trifft dies auf kleine Gewerbe- und Industriebetriebe zu und auf viele Freiberufler. Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten sowie Land- und Forstwirte sind jedoch z.B. keine Kleingewerbetreibende – können aber durchaus Kleinunternehmer sein. Alle im Handelsregister eingetragenen Firmen gelten automatisch als Kaufleute und sind daher keine Kleingewerbebetriebe.
Kleinunternehmen für Existenzgründer
Gerade für Existenzgründer ist die Kleinunternehmerregelung oft sehr vorteilhaft. Eine haupt- oder nebenberufliche Gründung wird – zumindest zu Beginn und bei niedrigen Umsätzen – nicht durch aufwendige Buchführung und Umsatzsteueranmeldungen belastet. Trotzdem gilt es, die Umsatzprognosen realistisch einzuschätzen. Sobald die Umsatzgrenzen überschritten werden, ist Umsatzsteuer zu zahlen.
Rechtsform von Kleinunternehmen
Es gibt keine Vorschriften, welche Rechtsform ein Kleinunternehmen haben darf. Es sind sowohl Personengesellschaften als auch Kapitalgesellschaften möglich. Wichtig ist jedoch, dass die Umsatzsteuergrenze sich auf die einzelne Person bezieht. Eine einzige natürliche oder juristische Person kann zwar theoretisch mehrere Kleinunternehmen gleichzeitig führen – die Umsatzgrenzen sind jedoch insgesamt (= Summe aller Umsätze) nicht zu überschreiten.
Kleinunternehmerregel EU-weit?
Am 8.11.2019 haben die Finanzminister der EU-Mitgliedstaaten vereinbart, die Vorschriften für Kleinunternehmen zu vereinfachen. Bisher gelten die Regelungen nur für inländische Unternehmen. Eine Reform soll es in Zukunft ermöglichen, auch Kleinunternehmen mit Sitz in anderen Mitgliedsstaaten eine Befreiung von der Umsatzsteuer zu ermöglichen.