Spanien
Bis zu einem Freibetrag von 1.500 Euro sind Dividenden in Spanien steuerfrei, wenn der Wohnsitz des Dividenden-Empfängers in einem EU- oder Doppelbesteuerungsland liegt. Spanien berechnet 19% Quellensteuer, angerechnet werden können nur 15%. Der Differenzbetrag kann beim Spanischen Finanzamt per Formular eingefordert werden. Allerdings ist hier viel Geduld gefragt, teilweise kann die Erstattung länger dauern.
Irland
In Irland beträgt die reguläre Quellensteuer auf Dividenden 20%. Bei EU-Bürgern oder Staaten, mit denen Irland ein Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen hat, entfällt die Quellensteuer komplett. Voraussetzung ist, dass der Wohnsitz mitgeteilt wurde. Diesen Service bieten die meisten Depotbanken leider nicht an, dann werden 20% berechnet. In letzter Zeit mehren sich diese Fälle. Es scheint, als wenn inzwischen meist Quellensteuer berechnet wird, weil der Wohnsitz außerhalb von Irland für die Zahlstelle nicht ersichtlich ist, da keine Namensoffenlegung der Bestände erfolgt. Prüfen Sie daher vor einer geplanten Anlage in Irland, ob Ihre Depotbank eine solche Offenlegung des Namens und des Wohnsitzes übernimmt.
Italien
Italien erhebt eine Quellensteuer von 26%. Die Differenz zu den anrechenbaren 15% sind zur Erstattung bei den italienischen Behörden einzureichen. Dies kann sehr viel Zeit in Anspruch nehmen. Der Antrag muss innerhalb von vier Jahren gestellt werden, bis es zur Erstattung kommt, können ebenfalls Jahre vergehen.
Frankreich
Eigentlich sollte Quellensteuer bei Kapitalerträgen in Frankreich kein Problem sein. Das Land berechnet 12,8%, es sind auch 12,8% anrechenbar. Allerdings ziehen die meisten Banken 30% Quellensteuer auf Dividenden ein, aus Sicherheitsgründen, da nicht direkt zu Beginn nachzuweisen ist, dass es sich um deutsche Privatanleger handelt. In diesen Fällen muss ein teures und aufwendiges Rückerstattungsverfahren über die Bank eingeleitet werden
Schweiz
Die Schweiz erhebt sehr hohe Quellensteuern von 35%, anrechenbar sind lediglich 15%. Den Differenzbetrag erstatten die Schweizer Behörden auf Antrag, insofern Belege wie Bankabrechnungen und Wohnsitzbescheinigungen usw. vorgelegt werden. Bis zur Erstattung kann es einige Wochen dauern. Im Jahr 2021 hat die Schweiz neue Quellenbesteuerungsregelungen veröffentlicht. Die Änderungen betreffen vor allem Arbeitnehmer und Arbeitgeber und haben Auswirkungen auf Grenzgänger, die in der Schweiz arbeiten und in Deutschland leben. Hier wird “Quellensteuer” auf das Einkommen in der Schweiz fällig, zusätzlich ist Einkommenssteuer in Deutschland (am Wohnsitz) zu zahlen.
Österreich
Recht problemlos erfolgt die Rückerstattung zu viel gezahlter Steuern für Dividenden in Österreich. Es sind lediglich Fristen zu beachten und die Formulare zur Rückerstattung sind inklusive aller notwendigen Belegeeinzureichen.
Dänemark
Dänemark erhebt erhebt hohe Quellensteuersätze (27%), davon sind 15% direkt anrechenbar. Der Differenzbetrag kann auf Antrag erstattet werden. Allerdings werden die Erstattungen wegen Verdacht auf „Cum-ex-Geschäfte“ oft abgelehnt. Dann ist ein Antrag auf Verständigung zu stellen. Die Erstattung der Quellensteuer ist daher bei Kapitalanlagen in Dänemark ein aufwendiges und langwieriges Verfahren.
Schweden
Schweden erhebt – wie die meisten skandinavischen Länder – sehr hohe Quellensteuern (30%). Den Differenzbetrag zu den anrechenbaren 15% können per Formular zurückgefordert werden.
Norwegen
Etwas kompliziert erweist sich die Abwicklung der Quellensteuer-Erstattung für Kapitalanlagen in Norwegen. Norwegen erhebt 25% Quellensteuer, davon rechnet die Depotbank nichts an. Anleger können wählen zwischen einem Antrag zur Erstattung in Norwegen. Allerdings erfolgt dann keine Vollerstattung. Die zweite Variante kann daher günstiger sein: Hier werden nur 10% Erstattung in Norwegen angefragt, in Deutschland werden dann über den Steuerbescheid 15% auf die deutsche Steuer angerechnet.
Finnland
Finnland erhebt 30% Quellensteuer auf Dividenden bei Privatanlegern. 15% werden lt. Doppelbesteuerungsabkommen angerechnet. Der Differenzbetrag kann per Erstattungsantrag beantragt werden.
Australien
Australien erhebt normalerweise keine Quellensteuer, falls die Dividenden aus Gewinnen bezahlt werden, die bei der australischen Gesellschaft voll besteuert wurden (Franked Dividends) oder falls es sich um die Ausschüttung von sogenanntem „Conduit Foreign Income“ handelt. Alle anderen Dividenden werden mit 30% besteuert, wobei die Quellensteuer um 15% aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens herabgesetzt wird. Anleger müssen hier in der Regel nicht tätig werden, die Anrechnung der 15% erfolgt automatisch.
Argentinien
Argentinien hatte eine geplante Quellensteuererhöhung aufgrund wirtschaftlicher Erwägungen zunächst ausgesetzt, seit 1.1.2021 gilt jedoch neu eine Quellensteuer von 13%.
Kanada
Kanada zieht eine Quellensteuer von 25% auf Dividenden ein. Eine Erstattung des Differenzbetrages ist möglich via Formular (NR7), allerdings ist dies aufwendig, meist nur über die Depotbank möglich und mit hohen Kosten verbunden.
USA
Die USA erheben 30% Quellensteuer auf Dividenden, allerdings können deutsche Anleger den Steuersatz auf 15% reduzieren. Dazu sind Legitimationspflichten vor der Dividendenauszahlung zu erfüllen, danach erfolgt die Ermäßigung auf den lt. Doppelbesteuerungsabkommen anrechenbaren Höchstsatz von 15% automatisch. Dies gilt nur, wenn die Erträge nachgewiesen an einen Ausländer fließen, dazu ist eine Depotbank, die als „Qualified Intermediary“ registriert ist, eine notwendige Voraussetzung. Dies bedeutet, dass bei guter Planung des Investments und mit Hilfe einer geeigneten Depotbank, Kapitalerträge in den USA mit den anrechenbaren 15% Quellensteuer realisierbar sind.
12 Comments
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin auf der Suche nach jemandem der mir meine Steuer von 2018 aus der Schweiz einholt.
Könne und machen Sie das?
Gruß
W.Sobek
Ein sehr interessanter Artikel, vielen Dank! Aber was ist jetzt, wenn ich beispielsweise für meine Kind eine NV-Bescheinigung eingereicht habe und ein Teil der Dividenden auf dieses Depot gehen? Kann ich dann die Quellensteuer (USA + Russland) trotzdem zurückfordern?
Danke und LG,
Jenny
Ad Waldemar Sobek
sofern man das selbst machen möchte gibt es hierfür den Snapform Viewer.
Sehr geehrtes Team von Wendl-Koehler,
ich suche seit Tagen nach einer verlässlichen Quelle, um nachzuvollziehen, bei welchen Staaten die Anrechnung der internationalen Quellensteuer automatisiert geschieht, und bei welchen Staaten das Ausfüllen eines Formulars notwendig ist.
Eine solche Übersicht auf Ihrer Homepage würde Ihnen ein echtes Alleinstellungsmerkmal bescheren…. 😉
Liebe Grüße aus Wuppertal!
Gibt es eine Abrechnungssteuer (Capital Gains Tax) in Griechenland bei Börsengeschäften für dort mit Hauptwohnsitz gemeldete Personen?
Man findet überall nur Angaben zur Abrechnungssteuer auf Immobilien, aber das interessiert einen alten Spekulanten nicht. Börsen und Konten liegen nicht in Griechenland.
Beste Grüsse aus dem Saarland (noch, aber nicht mehr lange…)
Um der Quellensteuer zu entgehen, kann man auch seinen Wohnsitz z.B nach Zypern verlagern oder in ein anderes Land ohne Quellensteuer. Wichtig dabei ist das man dazu in Deutschland keine Wohnung mehr haben darf u. komplett abgemeldet ist.
Hallo, ich habe seit vielen Jahren eine NV-Bescheinigung in Deutschland!
Trotzdem wird mir seit vielen Jahren für meine US-Aktien bei Dividenden-Ausschüttung jeweils 15% an US-Quellensteuer einbehalten – und wohl nach USA abgeführt?
Meine Frage:
Gibt es eine Möglichkeit, diese US-Quellensteuer – wegen NV-Bescheinigung – zu umgehen?
– wenn ja, könnte ich diese Beträge für die Vergangenheit zurückfordern?
– wenn ja, für welchen Zeitraum?
vielen Dank im Voraus
Das würde mich auch interessieren !!!
Vielleicht weiß das einer!?
Wenn ich aus der Schweiz 645,00 CHF als Quellensteuerrückerstattung erhalten habe, wo muss ich diese in der Steuererklärung angeben ?
Im Gegensatz zu Ihrem Kommentar möchte ich darauf hinweisen, dass ich für Dividenden aus Irland ärgerlicherweise 25 % Quellensteuer bezahlen muss.
Laut meiner Bank beträgt die Quellensteuer in Irland seit 1.1.2020 nicht wie oben geschrieben 20 % sondern 25 %. Hat meine Bank recht?
@ Petra von Carlowitz: Irland
Das geht mir leider auch so. Offenbar ist meine Depotbank (Onvista) eine derjenigen, die den irischen Behörden gegenüber keine Offenlegung von Namen und Wohnsitz des Wertpapiers vornimmt, sodass die Steuern an der Quelle abgezogen werden.
Kennt jemand hier vielleicht eine depotführende Bank, die da kundenorientierter verfährt?