Ab 1. Juli 2020 sollen die Mehrwertsteuersätze gesenkt werden, dann sind in der Regelbesteuerung nur noch 16% zu zahlen statt bisher 19% und im reduzierten Bereich sind es dann nur noch 5% statt bisher 7%. Diese Maßnahme soll die Binnennachfrage ankurbeln und gehört zum umfangreichen Maßnahmenpaket der Bundesregierung, mit dessen Hilfe die Folgen der Corona-Krise für Unternehmen und Bevölkerung abgefedert werden sollen. Wie die Umsatzsteuersenkung wegen Corona genau aussieht, welche Sonderregelungen es für die Gastronomie gibt, was dies für Gutscheine bedeutet und welche Herausforderungen auf Unternehmen und Steuerberater insgesamt zukommen, erfahren Sie hier!
Inhaltsverzeichnis
- 1 Welche Herausforderungen bringt die Mehrwertsteuersenkung für Unternehmen und Steuerberater?
- 2 Hier einige wichtige Tipps und Hinweise
- 3 Ausgangsrechnungen hinsichtlich Umsatzsteuer prüfen
- 4 Eingangsrechnungen hinsichtlich Umsatzsteuer prüfen
- 5 Prüfung von langfristigen Verträgen und Anpassung an aktuelle Mehrwertsteuersätze
- 6 Anzahlungen und Vorauszahlungen an neue Umsatzsteuersätze anpassen
- 7 Sonderfall Umsatzsteuersenkung wegen Corona in der Gastronomie
- 8 Sonderfall Corona Umsatzsteuersenkung und Gutscheine
- 9 Führt die Corona Mehrwertsteuersenkung zu mehr Nachfrage und damit zu wirtschaftlichem Aufschwung?
- 10 Fazit