Es gilt für Kleinunternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten.
Die Obergrenze für den Umsatz liegt bei 1 Million Euro.
Es handelt sich um unverzinste, nachrangige Darlehen.
Es ist eine Laufzeit von bis zu 10 Jahren möglich, zinslos.
Die ersten drei Jahre sind tilgungsfrei, individuelle Tilgungsvereinbarungen sind möglich.
Es sind 5.000 Euro und maximal 50.000 Euro als Soforthilfe möglich.In Ausnahmefällen kann eine Aufstockung bis zu 100.000 Euro erfolgen (falls nach vier Monaten ein höherer Liquiditätsbedarf existiert).
Die Beantragung erfolgt über die SAB (Sächsische AufbauBank) .Dazu wird das Formular bei der SAB heruntergeladen, ausgedruckt, ausgefüllt, unterschrieben und mit den anderen Unterlagen per Email oder Post an die SAB geschickt. Die Bewilligung erfolgt ohne Hausbank und die Soforthilfe wird innerhalb von 2 Tagen bereitgestellt.
Eine telefonische Beratung ist unter: 0351 – 4910 1100 möglich.
Weitere Maßnahmen in Sachsen zur Corona-Soforthilfe
Die Bürgschaftsbank Sachsen bietet Vereinfachungen bei Bürgschaften an:
- Die Bürgschaftsobergrenze wird auf 2,5 Millionen Euro angehoben.
- Die maximale Bürgschaftshöhe liegt bei 500.000 Euro bei 80%.
- Optionen zur Förderung der Betriebsmittelkredite werden verbessert.
- Es gibt Express-Bürgschaften mit Bewilligung innerhalb eines Banktages.