Der Bundesfinanzhof, das oberste deutsche Finanzgericht, hat eine Entscheidung getroffen, die die steuerliche Betrachtung des Versands durch Amazon über die Wege Fulfillment by Amazon, PAN EU und CEE betrifft. Vorausgegangen war eine jahrelange Auseinandersetzung, in der eine Klägerin die Ansicht vertrat, dass durch die Lieferung an eines der Amazon-Fulfillment-Center ein steuerfreier innergemeinschaftlicher Handel zwischen Unternehmen vorläge. Der Bundesfinanzhof hat dieser Ansicht nicht zugestimmt und damit ein vorheriges Urteil bestätigt, das im Fulfillment by Amazon zwar eine weitreichende Dienstleistung von Amazon erkannte, der Verkauf selbst komme jedoch zwischen Händler und Endkunde zustande. Damit sind Amazon Händler in den jeweiligen Ländern, in die ihre Waren verkauft werden, umsatzsteuerpflichtig.
Inhaltsverzeichnis
- 1 Was bedeutet Fulfillment by Amazon?
- 2
- 3 Was bedeutet PAN EU?
- 4 Was bedeutete CEE?
- 5 Welche steuerlichen Regelungen gelten für Verkäufe ins Ausland?
- 6 B2B Verkäufe ins Ausland
- 7 B2C Verkäufe ins Ausland
- 8 Wie melde ich als Unternehmer Mehrwertsteuer im Ausland an?
- 9 Ist es weiterhin möglich, durch die Einhaltung von Lieferschwellen Umsatzsteuer im Ausland einzusparen?
- 10 Was sind Lieferschwellen?
- 11 Wie können Steuern durch die Nutzung von Lieferschwellen gespart werden?
- 12 FAQ
- 13 Fazit