OSS – One-Stop-Shop – das ist der Kern der EU-Mehrwertsteuerreform. Jetzt soll OSS endgültig am 1. Juli 2021 starten, nachdem der Termin mehrmals verschoben wurde. Wir hatten darüber bereits in einem früheren Artikel berichtet. Der innergemeinschaftliche Handeln soll nun endgültig weiter vereinfacht werden und die Besteuerung soll einheitlich ab einem Wert von 10.000 Euro im Bestimmungsland erfolgen. Die bisherigen unterschiedlichen Lieferschwellen sollen damit entfallen. Angemeldet werden muss die Besteuerung dann lediglich noch bei einer zentralen Registrierungsstelle pro Land. Die Umsatzsteueranmeldungen in einzelnen Ländern könnten damit theoretisch überflüssig werden. Allerdings zeigt sich, dass OSS wohl nicht alle Transaktionen im Onlinehandel abdecken wird. Damit wäre das neue System schon veraltet, bevor es in Kraft tritt.
Warum dies so ist und welche Geschäfte voraussichtlich weiterhin regional anzumelden sind, erfahren Sie hier.
Inhaltsverzeichnis
- 1 Fristverlängerung bis zum 10.08.2021
- 2 Das Wichtigste kurz zusammengefasst
- 3 Was ist One-Stop-Shop (OSS)?
- 4 Was ist die EU-Mehrwertsteuerreform?
- 5 Welche Probleme löst OSS?
- 6 Welche Probleme werden durch OSS nicht gelöst?
- 7 Sind OSS und lokale Registrierungen im Ausland kombiniert möglich?
- 8 Kontaktieren Sie uns jetzt - Wir wissen, wann welches Verfahren passt!
- 9 Wie kann sich der Onlinehandel optimal auf OSS vorbereiten?
- 10 FAQ
- 11 Fazit
5 Comments
Guten Tag,
“Es gilt dann eine einheitliche Schwelle von 10.000 Euro, ab diesem Wert ist die Mehrwertsteuer stets im Bestimmungsland zu zahlen.”
Das ist sehr unscharf formuliert:
Nach meinem Verständnis ist die Schwelle nicht “einheitlich” (je Land), denn es gibt ja nur noch eine Schwelle! Die ist einfach da – einzig und nicht einheitlich.
Und gilt ab 01.07.21 für die Gesamtsumme aller Umsätze an Endverbrauchr über alle EU-Länder hinweg.
Eine massive Verschlechterung und viel Bürokratie für die ganz Kleinen.
Herzliche Grüße!
Stefan
Hallo!
Tolle Zusammenfassung! Vielen Dank! Eine Frage hätte ich für den FAQ Bereich aber noch: wenn man als Händler am OSS teilnehmen möchte, benötigt man dann dennoch eine Steuernummer des zu meldenen Landes? Bsp.: Wir als deutscher Händler verkaufen an den Endkunden nach Frankreich. Benötigen wir dann eine französische Umsatzsteuernummer oder hat sich das mit Einführung OSS dann auch erledigt?
Vielen Dank und viele Grüße,
Hallo Herr Nill,
durch die Einführung des OSS-Verfahrens erübrigt sich die umsatzsteuerliche Registrierung in den jeweiligen Bestimmungsländern, sofern es sich um Umsätze handelt, die unter das OSS-Verfahren fallen. Eine französische Steuernummer wird dementsprechend nicht benötigt.
Viele Grüße
Dirk Wendl
wie verhält sich ein differenzbeteuerer §25a sich, dazu gibt es keinerlei infos
Hallo, und wie ist das mit den Versandkosten bei Lieferung ins Ausland ? die werden ja auch in Deutschland erbracht und die Zahlartgebühr (Paypal) in Luxemburg ?
hab ich dann bei einer Rechnung 3 MWST Sätze dei ich in 3 Länder abführe ? Ist das Vereinfachung ???
Gruss