Wie viel Steuern zahle ich auf meine Lebensversicherung?
Grundsätzlich greift bei Lebensversicherungen die nachgelagerte Versteuerung, d.h., es fallen erst bei Auszahlung Steuern an. Es wird dabei nur der Ertrag versteuert, nicht die gesamte Auszahlung. Geregelt wird die Versteuerung im Alterseinkünftegesetz. Es fällt generell Abgeltungssteuer an. Diese wird sofort an das Finanzamt abgeführt.
Steuern bei einmaliger Auszahlung
Wird bei Kapitallebensversicherungen die Leistung als Einmalzahlung ausgezahlt, wird automatisch Abgeltungssteuer bei der Auszahlung einbehalten, sobald die Versicherung ab 2005 abgeschlossen wurde. Bei der Einkommenssteuererklärung kann eventuell zu viel gezahlte Abgeltungssteuer geltend gemacht werden. Es gibt einen Freibetrag von 1.000 Euro (ab 2023) pro Jahr und Person.
Es besteht die Möglichkeit, dass nur die Hälfte des Ertrages versteuert werden muss. Dazu müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Vertragslaufzeit beträgt mindestens 12 Jahre. Die Versicherungssumme wird erst nach Ablauf des 60. Lebensjahres ausbezahlt.
- Für Neuverträge ab 2012 gilt: Auszahlung erst nach Ablauf des 62. Lebensjahres.
- Die Todesfallleistung umfasste mindestens 50% der Beitragsleistung (diese Regelung betrifft nur Verträge, die nach dem 31.03.2009 abgeschlossen wurden).
- Die Ablaufleistung wird komplett in einem Betrag ausbezahlt.
In diesem Fall ist statt Abgeltungssteuer der persönliche Einkommensteuersatz auf den halben Ertrag zu zahlen. Treffen die Voraussetzungen allerdings nicht zu, ist der komplette Ertrag in Form von Abgeltungssteuer zu versteuern.
Lebensversicherungen, die vor dem 31.12.2004 abgeschlossen wurden, können in der Regel steuerfrei ausgezahlt werden, sobald der Vertrag mindestens 12 Jahre Laufzeit hatte, der erste Beitrag bis spätestens 31.03.2005 gezahlt wurde und der Versicherte mindestens 5 Jahre lang Beiträge für diese Versicherung gezahlt hat. Falls diese Voraussetzungen nicht zutreffen, ist der komplette Ertrag zu versteuern.