Im Zuge der Corona-Pandemie mussten viele Unternehmen ihren Geschäftsbetrieb weitgehend oder komplett einstellen. Inzwischen gab es Lockerungen und viele Unternehmen konnten wieder starten. Einige Branchen sind jedoch weiterhin stillgelegt oder können nur in ganz geringem Umfang Umsätze erwirtschaften, dies betrifft vor allem Unternehmen aus der Eventbranche, Reisebüros, Reiseveranstalter und viele kleine Anbieter im Kulturbereich. Für diese gibt es jetzt einen kleinen Silberstreif am Horizont: Mit den Überbrückungshilfen aufgrund von Corona hat die Regierung ein Hilfsprogramm aufgelegt, das diesen Unternehmen zumindest für die nächsten Monate Hilfen zusichert. Wie hoch diese Hilfen sind, wer Anspruch hat und wie die Überbrückungshilfe beantragt werden kann, erfahren Sie hier.

Aktualisiert am 25.09.2020: Die Überbrückungshilfen wurden verlängert und die Zugangsbedingungen vereinfacht! Alle aktuellen Änderungen sehen Sie kursiv und farbig dargestellt!

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Das Wichtigste in Kurzform

  • Die Bundesregierung hat neue Corona-Hilfen in Form von Überbrückungshilfen beschlossen.
  • Diese Hilfen wurden jetzt für die Zeit von September bis Dezember 2020 verlängert.
  • Die Hilfen werden als Zuschuss bei Umsatzrückgängen ab  30% (bisher 40%) für maximal sieben (bisher drei) Monate gezahlt und können bis zu 50.000 Euro pro Monat betragen.
  • Die Beantragung ist nur digital und nur über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer möglich.
  • Die Antragstellung erfolgt auch im neuen Verfahren über einen „prüfenden Dritten“ (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Rechtsanwalt). Diese Vorprüfung ermöglicht ein zügiges Bearbeiten der Anträge und eine schnelle Auszahlung der Hilfen. 
  • Das Portal wurde am 10.07.2020 zur Registrierung für Steuerberater & Co freigeschaltet.
  • Anträge können ab Mitte Juli eingestellt werden, Auszahlungen sollen ab Ende Juli erfolgen.

Wer kann einen Antrag stellen?

Die Überbrückungshilfe Corona ist für kleine und mittelständische Unternehmen gedacht, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Pandemie einstellen oder einschränken mussten und auch aktuell noch unter starken Umsatzeinbrüchen leiden. Es sind Betriebe aus allen Branchen anspruchsberechtigt. Betroffen von eklatanten Umsatzeinbrüchen sind derzeit vor allem Unternehmen in der Eventbranche, im Tourismus und selbständige Kulturschaffende.

Wie wird der Antrag gestellt?

Anträge können nur digital und nur von einem vom Antragsteller beauftragten Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer gestellt werden. Zunächst müssen sich die Steuerberater auf der Antragsplattform registrieren. Danach können sie dort die Anträge für ihre Mandanten stellen. Vor Antragsstellung prüft der Steuerberater, ob bei seinem Mandanten die Voraussetzungen für eine Beantragung vorliegen.
Alle Freiberufler, Solo-Selbständigen und Unternehmen, die Hilfen beantragen möchten, sollten sich daher schnellstmöglich mit Ihrem Steuerberater in Verbindung setzen, damit die Anträge geprüft und gestellt werden können.

Welche Fristen sind bei der Beantragung zu beachten?

Die Überbrückungshilfe war ursprünglich für den Zeitraum von Juni bis August 2020 gültig und wurde jetzt um den Zeitraum von September bis Dezember 2020 verlängert.

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Der Steuerberater in Köln Dirk Wendl im Büro

Wer trägt die Kosten, die beim Steuerberater für den Antrag anfallen?

Die Kosten für die Antragstellung über den Steuerberater können anteilig im Rahmen der Überbrückungshilfe geltend gemacht werden. Da das Hilfsprogramm nur eine anteilige Übernahme von Fixkosten vorsieht und keine Kompensation von ausgefallenem Unternehmerlohn, kann es sein, dass sich eine Beantragung der Bundesmittel nicht für jeden Unternehmer lohnt. Das Land Nordrhein-Westfalen bietet im Rahmen der „Überbrückungshilfe Plus“ jedoch auch eine pauschale Zahlung von 1.000 Euro pro Monat als Kompensation für ausgefallenen Unternehmerlohn an, hier lohnt sich dann die Beantragung auch bei kaum vorhandenen Fixkosten.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Antrag sinnvoll ist?

Die wichtigste Voraussetzung, die alle Unternehmen erfüllen müssen, um Gelder zu erhalten, ist, dass es sich um durch die Corona-Pandemie verursachte Umsatzeinbußen handeln muss.

Anträge können grundsätzlich von Unternehmen und Organisationen aller Branchen gestellt werden, auch Freiberufler, Solo-Selbständige und gemeinnützige Unternehmen und Einrichtungen sind anspruchsberechtigt. Das beantragende Unternehmen darf nicht für den Wirtschaftsstabilisierungsfond qualifiziert sein und der Umsatz darf 50 Millionen Euro bzw. eine Bilanzsumme von 43 Millionen Euro nicht übersteigen. Die Anzahl der Beschäftigten ist für die Antragstellung dagegen ohne Belang.

Voraussetzung für Zuschüsse ist, dass Unternehmen einen Umsatzeinbruch von mindestens 50% in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum zwischen April und August 2020 gegenüber den jeweiligen Vormonaten oder einen Umsatzeinbruch von mindestens 30% im Durchschnitt gegenüber dem Vorjahreszeitraum bezogen auf die Monate April bis August zu verzeichnen hatten. Diese neue Regelung legt die Hürden für die Überbrückungshilfen weniger hoch als die vorherige Regelung, bei der der Umsatz um mindestens 60% zurückgegangen sein musste. Entweder im Vergleich vom April und Mai zu den gleichen Monaten im Vorjahr oder – für neue Unternehmen – im Vergleich zu November und Dezember 2019.

Die wichtigste Voraussetzung, die alle Unternehmen erfüllen müssen, um Gelder zu erhalten, ist, dass es sich um durch die Corona-Pandemie verursachte Umsatzeinbußen handeln muss. Unternehmen, die bereits zum 31.12.2019 wirtschaftliche Probleme hatten, werden bei der Antragstellung nicht berücksichtigt. Dies wird vom Steuerberater geprüft und muss belegt werden.

Wie viel Geld gibt es und wofür?

Die Überbrückungshilfe stellt eine Hilfe zur Deckung der betrieblichen Fixkosten dar. Es erfolgt keine Zahlung als Ausgleich für entgangenen Unternehmerlohn. Für letzteren Fall hat das Land NRW ein Überbrückungsgeld Plus aufgelegt, das ebenfalls vom Steuerberater für seine Mandanten beantragt werden kann. Falls Sie also kaum Fixkosten haben, jedoch auch kaum Unternehmerlohn, sprechen Sie Ihren Steuerberater auf das Überbrückungsgeld Plus in NRW an – falls dort Ihr Firmensitz liegt.Corona Überbrückungshilfe

Berechnung der möglichen Zahlungen

Die Hilfen zur Deckung der Fixkosten sollen die wirtschaftliche Existenz des Unternehmens sichern und sind abhängig von der Höhe des Umsatzrückgangs:

• 80% der Fixkosten werden als Hilfe gezahlt bei einem Umsatzrückgang von mehr als 70%

  • Neu: Die Förderung für Unternehmen, deren Geschäftstätigkeit nahezu vollständig zum Erliegen gekommen ist, wie vor allem die  die Veranstaltungs- und Schaustellerbranche, werden in Zukunft mit bis zu 90% unterstützt.

•  60% (bisher 50%) der Fixkosten werden als Hilfe gezahlt bei einem Umsatzrückgang zwischen 50% und 70%
• 40% der Fixkosten werden als Hilfe gezahlt bei einem Umsatzrückgang zwischen  30% (bisher 40%) und 50%

  • Neu: Es wird jetzt bereits ab einem Umsatzrückgang von 30% Förderung angeboten.

Dabei wird jeweils der Fördermonat im Vergleich zum gleichen Monat im Vorjahr (also zum Juni, Juli usw.) herangezogen. Ist der Umsatzrückgang in einem der Monate geringer als 30% (bisher 40%), wird für diesen Monat keine Überbrückungshilfe gezahlt.
Maximal können als Überbrückungshilfe 50.000 Euro pro Monat gezahlt werden. Bei Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten beträgt der maximale Beitrag 3.000 Euro pro Monat, bei Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigen sind maximal 5.000 Euro möglich.

Um auch kleine Unternehmen mit wenigen Beschäftigten und sehr hohen Fixkosten zu helfen, entfallen ab September die Höchstgrenzen der Überbrückungshilfen, d.h. die 9.000 Euro bzw. 15.000 Euro können ab September überschritten werden.

In Ausnahmefällen können allgemein die maximalen Beträge für Kleinunternehmen überschritten werden.

Berechnung der zugrunde liegenden Fixkosten

Als Fixkosten werden bei der Berechnung der Zahlungen folgende Kosten betrachtet:
• Mieten & Pachten
• Grundsteuern & feste Kosten
• Kosten für Auszubildende
• Provisionsausfälle (bei Reisebüros) & Margenausfälle (bei Reiseveranstaltern)
20% (bisher 10%) der Fixkosten als Pauschale für Kosten für Personal, das nicht in Kurzarbeit geschickt werden kann.

Muss die Überbrückungshilfe zurückgezahlt werden?

Bei der Überbrückungshilfe Corona handelt es sich nicht um Kredite, sondern um Zuschüsse, diese müssen nicht zurückgezahlt werden. Bitte klären Sie mit Ihrem Steuerberater, wie die Versteuerung dieser Einnahmen vorzunehmen ist und welche Auswirkungen dies hat.

Wird bereits erhaltenes Geld aus den Soforthilfeprogrammen auf das Überbrückungsgeld angerechnet?

Die Überbrückungshilfe schließt zeitlich fast genau an das Soforthilfeprogramm der Bundesregierung an. Unternehmen, die Soforthilfen des Bundes oder der Länder in Anspruch genommen haben, sind erneut antragsberechtigt – insofern sie weiter von Umsatzausfällen betroffen sind. Es erfolgt allerdings im Falle der Überschneidung der Förderzeiträume eine anteilige Anrechnung der Soforthilfe auf die Überbrückungshilfe.

Welche Zusatzregelungen gibt es in einzelnen Bundesländern?

Beantragung und Auszahlung der Überbrückungshilfen werden über die Bundesländer geregelt. Diese haben in der Regel schon bestimmte Ämter oder Finanzverwaltungen bestimmt, die dies federführend bearbeiten und Missbrauch verhindern sollen. Einzelne Bundesländer bieten darüber hinaus weitere Hilfen an, die wir hier aufführen. Die Liste wird ständig aktualisiert, sobald sich neue Fördermöglichkeiten ergeben!

Nordrhein-Westfalen

Nordrhein-Westfalen legt mit dem Programm „NRW Überbrückungshilfe Plus“ ein Zusatzprogramm auf, bei dem einmalige Zahlungen in Höhe von 1.000 Euro pro Monat für maximal drei Monate gezahlt werden für Solo-Selbständige, Freiberufler und Inhaber von Personengesellschaften mit höchstens 50 Mitarbeitern. Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass die Überbrückungshilfe – genau wie die Soforthilfen – keinen Zuschuss zum entgangenen Unternehmerlohn gewähren. Mit der Überbrückungshilfe Plus soll dies abgefedert werden und eine Planungssicherheit für die nächsten drei Monate gewährt werden. Die Anträge sind rein digital zu stellen und die ersten Auszahlungen soll es bereits Ende Juli geben, insgesamt werden 300 Millionen Euro bereitgestellt. Es sind grundsätzlich die gleichen Voraussetzungen wie bei der Überbrückungshilfe zu erfüllen, die Anträge sind rein digital zu stellen. Zuständig sind die fünf Bezirksregierungen in Nordrhein-Westfalen. Die geleisteten Zahlungen der Überbrückungshilfe müssen bei der Steuererklärung als Betriebseinnahme versteuert werden. Eine gleichzeitige Inanspruchnahme von Überbrückungshilfe Plus und Arbeitslosengeld-II-Leistungen ist nicht möglich.

Baden-Württemberg

Auch Baden-Württemberg wird die Überbrückungshilfen des Bundes aufstocken. Der Bund schließt die Zahlung eines fiktiven Unternehmerlohns explizit aus, einige Bundesländer (wie auch NRW) beschließen daher Zusatzprogramme, um Solo-Selbständige, Freiberufler und Kleinunternehmer mit der Zahlung eines Zuschusses zu den Lebenshaltungskosten zu unterstützen. Das Land Baden-Württemberg stellt hier auf Antrag bis zu 1.180 Euro pro Monat bereit. Die Beantragung erfolgt – wie die Beantragung des Überbrückungsgeldes – rein digital über Steuerberater, Wirtschaftsberater oder vereidigte Buchprüfer.

FAQ

Was sind Überbrückungshilfen Corona?

Die Überbrückungshilfen wegen Corona sind nach den Soforthilfen einsetzende Hilfsangebote für Solo-Selbständige, Freiberufler und kleine und mittlere Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb weitgehend stilllegen mussten und immer noch unter hohen Umsatzeinbußen leiden.

Für welchen Zeitraum werden Überbrückungshilfen Corona gezahlt?

Bisher sind Zahlungen für drei Monate geplant, von Juni bis August 2020. Die Beantragung kann ab Juli erfolgen, erste Auszahlungen sind für Ende Juli geplant. Inzwischen wurde der Zeitraum der Überbrückungshilfen von September bis Dezember 2020 verlängert.

 

Wie können Überbrückungshilfen Corona beantragt werden?

Die Corona Überbrückungshilfen sind nur über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer möglich. Diese prüfen, ob die Voraussetzungen für den Antrag vorliegen und stellen dann den Antrag für ihre Mandanten.

Was ist Überbrückungshilfe PLUS?

Das Land Nordrhein-Westfalen bietet zusätzlich zu den Überbrückungshilfen des Bundes, die lediglich Zuschüsse zu den Fixkosten aber keinen fiktiven Unternehmerlohn gewähren, eine Hilfe zum Lebensunterhalt in Höhe von 1.000 Euro im Monat.

Muss die Überbrückungshilfe Corona zurückgezahlt werden?

Bei der Überbrückungshilfe handelt es sich um Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen.

Wie hoch müssen die Umsatzeinbußen sein, um Überbrückungsgeld beantragen zu können?

Grundsätzlich müssen die Umsatzrückgänge gravierend sein und mindestens 60% betragen. Betrachtet werden dabei die Monate April & Mai zusammengerechnet im Vergleich zum Vorjahr.

Fazit

Seit dem 10.07.2020 können sich Steuerberater beim Antragsportal registrieren. Wir stehen also bereit, Sie bei Ihren Anträgen zu unterstützen! Die anteiligen Kosten zur Antragsstellung können dabei im Rahmen der Überbrückungshilfe geltend gemacht werden. Melden Sie sich baldmöglichst bei uns – wir stehen auch in diesen schwierigen Zeiten an Ihrer Seite!

Hinweis: Alle Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Wir übernehmen keine Haftung bei Änderungen der Sachlage oder fehlerhafte Informationen.