Einführung einer einzigen EU-weiten Mehrwertsteuerregistrierung
Das Prinzip des One-Stop-Shop (OSS) wird ausgeweitet: Künftig sollen sich Online-Händler nur noch einmal für Mehrwertsteuerzwecke in der gesamten EU registrieren müssen. Ihre Mehrwertsteuerpflichten können sie dann künftig über ein einziges Online-Portal in einer Sprache erfüllen, lokale Registrierungen sind nicht mehr nötig. Möglich ist dies durch die Ausweitung der sog. Lieferkettenfiktion, die dann nicht mehr nur für Transaktionen unter Einbeziehung von Drittländern, sondern für alle Lieferungen über elektronische Marktplätze in der EU gilt. Umlagerungen zwischen Warenlagern im EU-Ausland müssen künftig durch den Marktplatzbetreiber deklariert werden, für die Nutzung von grenzüberschreitenden Fulfillmentstrukturen fallen so künftig keine Registrierungsverpflichtungen mehr an. Auch innergemeinschaftliche Verbringungen von Waren außerhalb von Marktplätzen sollen künftig im erweiterten OSS-Verfahren ohne die Notwendigkeit einer lokalen Registrierung gemeldet werden können.
Durch diese Regelung sollen insbesondere kleine und mittlere Unternehmen entlastet werden, die EU-Kommission erwartet Einsparungen an Registierungs- und Verwaltungskosten von 8,7 Milliarden Euro innerhalb von 10 Jahren.