Influencer & Steuern: Freiberufler oder Gewerbetreibender?
Im Einzelfall ist es durchaus schwierig zu definieren, ob Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit (siehe § 18 EStG) oder aus Gewerbebetrieb (siehe § 15 EStG) vorliegen. Nicht immer gibt es eine klare Abgrenzung, da Influencer, YouTuber oder Blogger gewerbliche und freiberufliche Einkünfte durchaus parallel erzielen können. Folgende Unterschiede sind relevant:
Freiberufliche Einnahmen:
Sind Angehörige von Katalogberufen oder vergleichbaren Berufen als Blogger oder Influencer tätig, kann es sich im Einzelfall um Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit gemäß § 18 EStG handeln, sofern sie sich nicht als Gewerbeeinnahmen klassifizieren lassen. Dies ist beispielsweise bei bloggenden Ärzten, Rechtsanwälten oder Steuerberatern möglich, die sich auf ihre berufliche Tätigkeit beziehen. Sind eigenschöpferische Leistungen (künstlerisch, schriftstellerisch, wissenschaftlich etc.) ein zentraler Kern Ihrer Tätigkeit, gelten die erzielten Einnahmen ebenfalls als freiberuflich erzielt. Dazu zählen beispielsweise Texter, Schriftsteller, Blogger oder auch YouTuber und Videokünstler, sofern ein entscheidender gestalterischer Einfluss sowie eine gewisse Gestaltungshöhe und Professionalität erkennbar ist. Die jährlich von der VG Wort vorgenommene Ausschüttung gehört in der Regel ebenfalls in den Bereich der freiberuflichen Einnahmen.
Gewerbliche Einnahmen:
In der Regel zahlen die meisten Influencer oder YouTuber Steuern auf gewerbliche Einnahmen gemäß § 15 EStG. Sie gelten als Gewerbetreibende, müssen ein Gewerbe anmelden und sind bei Überschreitung des Grenzwertes zur Zahlung der Gewerbesteuer verpflichtet. Als Einkünfte aus Gewerbebetrieb gelten beispielsweise folgende Einnahmen: Affiliate-Marketing, Kooperationen, Werbeverträge, Umsatzbeteiligungen, Google AdWords (Vergütung für Klicks auf Anzeigen), Sponsoring oder Produktplatzierungen.
Die Kategorisierung der Einnahmen ist für Laien nicht immer einfach, daher kann es diesbezüglich schnell zu falschen Angaben in der Steuererklärung kommen.