Blogger, YouTuber, Influencer & Steuern: Finanzamt wird zum Follower
Für Social-Media-Berufe wie YouTuber, Blogger oder Influencer sind Steuern ein wichtiges Thema. In vielen Fällen sind die Grenzen zwischen privaten und beruflichen Beiträgen fließend, entsprechend komplex ist daher auch die Besteuerung. Die Werbebranche fokussiert sich vermehrt auf die Onlinewerbung in sozialen Netzwerken und auch die Finanzbehörden signalisieren zunehmend Interesse an den Aktivitäten von Influencern, YouTubern & Bloggern. Wir zeigen Ihnen, auf was Social-Media-Profis beim Thema Steuern achten sollten und welche Gefahren bei fehlerhaften Angaben drohen.
Inhaltsverzeichnis
- 1 Blogger, YouTuber, Influencer & Steuern: Finanzamt wird zum Follower
- 2 Influencer & YouTuber als beliebte Werbeträger
- 3 YouTuber & Steuern: es ist kompliziert
- 4 Influencer & Steuern: Freiberufler oder Gewerbetreibender?
- 5 Steuerlich relevant: Produktüberlassung, Reisen, Hotelaufenthalte
- 6 Das wachsende Interesse der Finanzbehörden
- 7 Unsere Einschätzung: gute Vorbereitung ist unverzichtbar
- 8 Die Wendl & Köhler Steuerberatungsgesellschaft
- 9 Fazit