Weitere wichtige Fragen zum Thema Umzugskosten absetzen
Wir haben hier für Sie die wichtigsten Fragen zum Thema Umzugskosten zusammengestellt.
Was ist ein Umzug aus beruflichen Gründen?
Falls ein Umzug wegen einer neuen Stelle, einer Versetzung, eines Firmenumzugs, einer Rückkehr aus dem Ausland oder bei einer bestehenden Stelle zur Zeitersparnis beim Arbeitsweg erfolgt, gilt dies als Umzug aus beruflichen Gründen. Die dafür entstehenden Kosten können als Werbungskosten abgesetzt werden, sobald sie nicht vom Arbeitgeber übernommen werden.
Kann man auch eine privaten Umzug steuerlich absetzen?
Umzüge aus rein privaten Gründen können auch steuerlich abgesetzt werden, allerdings nicht als Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen, sondern im Rahmen der Absetzbarkeit von haushaltsnahen Dienstleistungen.
Sind Umzugskosten, die der Arbeitgeber übernimmt, ein geldwerter Vorteil?
In vielen Fällen übernehmen die Arbeitgeber die Umzugskosten, sobald ein Mitarbeiter versetzt wird, an einen anderen Standort wechselt oder neu in der Firma anfängt. Die Arbeitgeber können sämtliche Kosten für einen Umzug bis zu den gesetzlich festgelegten Höchstbeträgen steuer- und sozialversicherungsfrei erstatten.
Einen geldwerten Vorteil stellen vom Arbeitgeber übernommene Umzugskosten in der Regel nicht dar. Werden allerdings höhere Beträge erstattet, als der Arbeitgeber als Werbungskosten ansetzen könnte, läge tatsächlich ein steuer- und abgabenpflichtiger geldwerter Vorteil vor.
Tipp: Sprechen Sie den (neuen) Arbeitgeber unbedingt auf dieses Thema an! Für ein Unternehmen ist die Übernahme von Umzugskosten aufgrund der Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit attraktiv und wird oft genutzt, um (neue) Mitarbeiter zu motivieren!
Die Unternehmen sollten sich ihrerseits bezüglich der Höchstbeträge, der Steuerersparnis und bezüglich geldwertem Vorteil durch einen Steuerberater beraten lassen.
Wie hoch ist die Pauschale für Umzugskosten?
Anstelle von Einzelrechnungen ist es auch möglich, Umzugskostenpauschalen für sonstige Umzugsauslagen anzusetzen. Die Höhe der Pauschalen wird jährlich vom Bundesfinanzministerium festgelegt.
Derzeit beträgt die Umzugskostenpauschale 886 Euro, für Partner & Kinder können pro Person weitere 590 Euro angegeben werden. In Einzelfällen kann es besser sein, die Pauschalen anzusetzen, als Einzelbelege einzureichen. Das Finanzamt erkennt häufig nicht alle Einzelpositionen an und wenn die Summe nicht weit über den Pauschalen liegt, kann dies der sinnvollere Weg sein.
Falls Sie innerhalb von fünf Jahren bereits zum zweiten Mal beruflich bedingt umziehen, erhöht sich die Umzugspauschale für sonstige Umzugsauslagen um 50 %. Dies gilt immer dann, wenn vorher und nachher eine eigene Wohnung vorhanden ist.
Wichtig: Die Umzugspauschalen gelten nur bei beruflich bedingten Umzügen! Lassen Sie sich daher unbedingt kompetent beraten, welcher Weg bei der steuerlichen Absetzbarkeit von Umzugskosten in Ihrem Fall am günstigsten ist. Die Wendl & Köhler Steuerberatungskanzlei steht Ihnen gerne zur Verfügung.
Kann man Nachhilfe für Kinder nach einem Umzug steuerlich absetzen?
Falls Kinder durch den Umzug in eine Schule in eine andere Stadt oder gar in ein anderes Bundesland wechseln müssen, kann es sein, dass Unterrichtsstoff nachgeholt werden muss. Falls das Finanzamt den Umzug als berufsbedingt erkennt, können die Kosten für den Nachhilfeunterricht zusätzlich abgesetzt werden. Dies ist bis zu einem Höchstbetrag von derzeit 1.181 Euro möglich. Bis zur Hälfte des Höchstbetrages zählen die Nachhilfekosten dabei voll, darüber hinaus bis zu 75 % und insgesamt, bis der Höchstbetrag ausgeschöpft ist.