Viele Soloselbständige und Freiberufler – vor allem aus den Bereichen Kunst und Kultur – sind seit vielen Monaten von Umsatzeinbußen betroffen. Auch für das erste Halbjahr 2021 sind die Aussichten derzeit alles andere als rosig. Genau für diese Gruppe gibt es jetzt eine neue Förderung, die Neustarthilfe. Diese bietet einen Vorschuss in Höhe von bis zu 7.500 Euro als Gesamtzahlung für diesen Zeitraum an. Da die Hilfe nicht auf die Grundsicherung angerechnet wird, kann sie eine echte Erleichterung bedeuten. Erfahren Sie hier mehr über diese neue Form von Unterstützung für Selbständige, die kaum oder keine Fixkosten haben und dadurch bei den bisherigen Hilfen oft durchs Raster gefallen sind.
Inhaltsverzeichnis
- 1 Das Wichtigste zur Neustarthilfe in Kürze
- 2 Wer hat Anspruch auf Neustarthilfe?
- 3
- 4
- 5
- 6 Lassen Sie sich diesbezüglich unbedingt umfassend beraten!
- 6.0.1
- 6.0.2
- 6.0.3 Wir von der Wendl & Köhler Steuerberatungsgesellschaft betrachten Ihr Unternehmen stets als Ganzes und beschränken uns nicht auf die reine Steuererklärung. Wir beraten Sie betriebswirtschaftlich hinsichtlich Neustarthilfen.
- 6.0.4 Vereinbaren Sie gerne einen Termin für ein unverbindliches Gespräch zum Kennenlernen!
- 7 Wann kann man Neustarthilfe beantragen?
- 8 Lassen Sie es nicht soweit kommen!
- 9 Wie hoch ist die Neustarthilfe?
- 10 Kann die Neustarthilfe zum Lebensunterhalt genutzt werden?
- 11 Wann gibt es Neustarthilfe und wann Überbrückungshilfen?
- 12 FAQ Neustarthilfe (Häufig gestellte Fragen)
- 13 Fazit