Als Influencer im Ausland arbeiten
Nicht nur in Deutschland unterliegen Influencer der Steuerpflicht. Wenn Sie als Digital-Nomade durch die Welt reisen oder einige Jahre in Ihrem Traumland leben möchten, sollten Sie sich mit den unterschiedlichen Regelungen befassen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang die Definition des steuerlichen Wohnortes in § 9 AO (Abgabenordnung). Mit einem Wohnsitz in Deutschland oder einem gewöhnlichen Inlandsaufenthalt von mehr als sechs Monaten sind Sie unbeschränkt steuerpflichtig. Ist dies nicht der Fall, gelten Sie als beschränkt steuerpflichtig. In diesem Fall müssen Sie in Deutschland nur im Inland erzielte Einkünfte versteuern.
Influencer Steuern in der Schweiz
Sie leben und arbeiten in der Schweiz? Dann zahlen Sie als Influencer Steuern in der Schweiz und unterliegen somit dem dortigen Steuerrecht. Auch hier gelten alle Geld- und Sachleistungen als Einkommen, die zu versteuern sind. Ausschließlich im Gesetz ausdrücklich genannte Sachleistungen sind steuerfrei (siehe Art. 16.03 DBG / Art. 24 DBG). Kostenlose Dienstleistungen oder Gratis-Produkte gelten nicht als Schenkung und sind daher in jedem Fall als Einkommen zu werten.
Influencer Steuern Österreich
Auch in Österreich gilt die Steuerpflicht für alle eingenommenen Geld- und Sachleistungen. Für alle Bürger gilt ein Grundfreibetrag von 11.000 Euro, somit zahlen auch Influencer Steuern in Österreich erst, wenn die Einkünfte diesen Betrag übersteigen. Ein Gewerbe darf nur mit Gewerbeschein ausgeübt werden. Der Steuersatz der Einkommensteuer variiert je nach Höhe des Einkommens zwischen 25 und 55 Prozent.
Influencer Steuern in Dubai
Ehe Sie als Influencer in Dubai arbeiten, müssen Sie zunächst eine Influencer-Lizenz erwerben, die jährlich rund 3.500 Euro kostet. Damit verpflichten Sie sich, das Emirat positiv darzustellen. Kritiker sehen dies als Zensur an. Im Gegenzug zahlen Influencer keine Steuern in Dubai. Gewerbe-, Umsatz- oder Einkommensteuer fallen nicht an.