Was regelt das ATAD-Umsetzungsgesetz?
Die bereits 2016 auf den Weg gebrachte Anti-Steuervermeidungsrichtlinie der EU (ATAD: Anti Tax Avoidance Directive) zielt auf die Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken. Laut Vorgabe sollten alle EU-Staaten bis 01.01.2020 die Umsetzung des europäischen Standards in nationales Recht vornehmen und geeignete Maßnahmen einführen. Da dies in Deutschland nicht rechtzeitig erfolgte, hatte die EU-Kommission bereits ein entsprechendes Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Mit dem nun in Kraft getretenen ATAD UmsG zielt der Gesetzgeber auf eine zeitgemäße Ausgestaltung der Regelungen ab, die zur Sicherstellung einer fairen Aufteilung von Besteuerungsrechten multinationaler Unternehmen gewährleistet ist (siehe § 90 AO, § 1 AStG). Weiterhin wurde die Rechtssicherheit aller Beteiligten gestärkt, indem eine klare Rechtsgrundlage für Vorabverständigungsverfahren (siehe § 89a AO) geschaffen wurde. Insbesondere folgende Regelungen sind entscheidend:
- Reform der Entstrickungs- und Wegzugsbesteuerung (siehe Art. 5 ATAD)
- Anpassungen bei der Hinzurechnungsbesteuerung (siehe Art. 7 und 8 ATAD)
- Beseitigung von Besteuerungsinkongruenzen in Verbindung mit hybriden Gestaltungen (siehe Art. 9 und 9b ATAD)
Die deutsche Gesetzgebung entsprach in vielen Punkten bereits den EU-Anforderungen, teilweise gab es jedoch durchaus Anpassungsbedarf. Mit dem neuen Gesetz wurden die geforderten Regelungen nun abschließend in nationales Recht umgesetzt. Nachfolgend bieten wir Ihnen einen Überblick zu den wichtigsten Aspekten.