Als Vermieter müssen Sie die erzielten Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung bei der jährlichen Steuererklärung angeben. Die Mieteinnahmen erhöhen Ihr steuerpflichtiges Einkommen, als Eigentümer einer vermieteten Immobilie bieten sich Ihnen auf der anderen Seite jedoch vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten bei den Werbungskosten. Nachstehend informieren wir Sie umfassend zu wichtigen Details und zeigen Ihnen, welche Kosten Sie von der Steuer absetzen können.
(3 Stimmen, Durchschnitt: 5,00 von 5)
Loading...
Inhaltsverzeichnis
Als Vermieter einer vermieteten Eigentumswohnung sind Sie dazu verpflichtet die Anlage V auszufüllen
Nach geltendem Recht müssen Vermieter grundsätzlich die Anlage V ausfüllen, wenn sie Mieteinnahmen von mehr als 520 Euro pro Jahr erzielen. Die Art des vermieteten Objektes ist dabei irrelevant, auch bei Vermietung unbebauter Grundstücke, Garagen oder Ferienwohnungen muss die Anlage V ausgefüllt werden. Ausschlaggebend ist somit ausschließlich die Höhe der erzielten Mieteinnahmen.
Auf der ersten Seite dieses Formulars werden die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, Nebenkostenzahlungen der Mieter sowie Umlagen und Zuschüsse eingetragen. Wichtig ist insbesondere die Rückseite, da hier alle Aufwendungen rund um Kauf oder Bau, Instandhaltung und Vermietung angegeben werden können. Dazu zählen beispielsweise:
Es kann durchaus vorkommen, dass die Werbungskosten deutlich höher sind als die Mieteinnahmen. Aus steuerlicher Sicht ist dies ein Verlust, der sich auf die gesamte Steuererklärung auswirkt. Der Verlust aus Vermietung und Verpachtung wird mit anderen Einkünften wie beispielsweise dem Arbeitslohn verrechnet und senkt die Höhe der Steuerlast. Als Selbstständiger müssen Sie nicht bis zur nächsten Steuererklärung warten, da Sie bereits im laufenden Jahr eine Senkung der veranschlagten Steuervorauszahlungen beantragen können.
Wenn Sie Ihre vermietete Eigentumswohnung steuerlich absetzen möchten, bietet sich Ihnen bereits mit der Anschaffung einer Immobilie ein großes Potenzial zur Steuerersparnis. Meist wird für den Kauf ein Hypothekendarlehen in Anspruch genommen. Monatlich muss nun eine bestimmte Rate an die Bank gezahlt werden, die sich aus Zins- und Tilgungsleistungen berechnet. Im Gegensatz zur Selbstnutzung können die Zinsen bei Vermietung in jedem Fall von der Steuer abgesetzt werden. Als Immobilienbesitzer sind Sie zudem zur Zahlung der Grundsteuer verpflichtet, diese Ausgabe können Sie ebenfalls in voller Höhe in die Anlage V eintragen.
Die Anschaffungs– oder Herstellungskosten für die Immobilie werden über mehrere Jahrzehnte linear abgeschrieben. Liegt das Baujahr vor 1925, können Vermieter über einen Zeitraum von 40 Jahren jährlich 2,5 Prozent absetzen, bei nach 1925 errichteten Gebäuden sind es 2 Prozent, die über 50 Jahre abgeschrieben werden. Gesetzliche Regeln besagen jedoch, dass beim Kaufpreis das Grundstück ausdrücklich vom Gebäude getrennt wird. Da sich das Grundstück im Gegensatz zum Gebäude nicht abnutzt, kann hier keine lineare Absetzung für Abnutzung erfolgen. Laut Bundesfinanzhof sind Vermieter dazu verpflichtet, den Wert von Grundstück und Gebäude getrennt zu ermitteln. Diese Werte müssen ins Verhältnis gesetzt werden, um abschließend die Anschaffungskosten ermitteln zu können (siehe BFH, Az. IX R 86/97).
Die anteiligen Nebenkosten wie Grunderwerbssteuer, Gerichtskosten sowie Notar– und Maklerkosten werden den Erwerbsnebenkosten zugerechnet und erhöhen die Abschreibung. Für den Erwerb des Grundstücks ist keine Abschreibung möglich, Kosten für die Außenanlagen können jedoch abgeschrieben werden. So werden Holzzäune für 5 Jahre und Hofpflaster je nach gewähltem Belag für 9 bis 19 Jahre abgeschrieben.
Bei Denkmalimmobilien gelten abweichende Abschreibungsmöglichkeiten. Wenn die Immobilie vermietet wird, können Sie neben den Anschaffungskosten im ersten bis achten Jahr jeweils 9 Prozent der Sanierungskosten abschreiben. Im neunten bis zwölften Jahr sind es je 7 Prozent. Von diesen Steuervorteilen profitieren Sie auch, wenn Sie die finanziellen Mittel für Kauf oder Bau der Immobilie als Schenkung von Verwandten erhalten haben (siehe BFH, Az. IX R 26/15).
Die Kosten für Malerarbeiten sind im Rahmen der Modernisierung einer vermieteten Eigentumswohnung absetzbar
Fallen Handwerkerkosten für die Instandsetzung ihrer vermieteten Eigentumswohnung an, können die Ausgaben ebenfalls in der Anlage V erfasst werden. Kleinere Beträge sind sofort komplett absetzbar und bei größeren Posten kann der Vermieter wählen, für welchen Zeitraum (maximal bis fünf Jahre) er die Kosten absetzen möchte. So kann er beispielsweise für fünf Jahre jeweils 20 Prozent oder für zwei Jahre je 50 Prozent abschreiben.
Wenn Sie in den ersten drei Jahren nach Anschaffung einer Mietimmobilie sehr hohe Kosten für Instandsetzungen haben und diese 15 Prozent der Anschaffungskosten der Immobilie übersteigen, gelten andere Regelungen. Rechtlich werden die Kosten in diesem Fall zu den Anschaffungskosten gezählt und dementsprechend linear abgeschrieben.
Mieter zahlen neben der Kaltmiete auch Nebenkosten, die Kosten für Wasser, Heizung, Hausmeister, Winterdienst, Müllabfuhr und weitere Ausgaben abdecken. Diese Nebenkosteneinnahmen werden in der Anlage V unter den Einnahmen eingetragen, die tatsächlich anfallenden Kosten geben Sie auf der Rückseite des Formulars bei den Ausgaben an. Kosten für die Fahrt zur vermieteten Eigentumswohnung, Bürokosten und weitere Ausgaben sind ebenfalls absetzbar. Wenn Sie eine möblierte Eigentumswohnung vermieten, können Sie auch die Kosten für die Wohnungsausstattung absetzen. Liegt der Anschaffungspreis eines Möbelstücks unter 800 Euro netto, wird der gesamte Betrag in einem Jahr angegeben. Höhere Beträge müssen über mehrere Jahre abgeschrieben werden.
Die Anwalts- sowie Gutachterkosten, die bei Streitigkeiten mit dem Mieter entstehen können, können Sie steuerlich geltend machen
Streitigkeiten und gerichtliche Auseinandersetzungen mit Mietern sind leider keine Seltenheit. Treten Unstimmigkeiten auf, kann ein Schreiben Ihres Rechtsanwalts hilfreich sein, um die Angelegenheit für beide Seiten zufriedenstellend zu klären. Wenn diese Maßnahme nicht greift, hilft in manchen Fällen nur noch das Gericht. Hier fallen neben den Anwalts- und Gerichtskosten häufig auch Ausgaben für Gutachter an. Auch diese Kosten können Sie von der Steuer absetzen, da sie im Zusammenhang mit der Vermietung entstanden sind.
Wenn Sie Ihrem Mieter eine Auszugsprämie zahlen, damit er aus der vermieteten Eigentumswohnung auszieht, können Sie diese Ausgaben unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls steuerlich geltend machen:
Falls Sie jedoch Eigenbedarf angemeldet haben und selbst in die Wohnung einziehen, können Sie die Auszugsprämie leider nicht absetzen.
Bei einem längeren Leerstand ihrere Eigentumswohnung ist es wichtig die Vermietabsicht durch Rechnungen nachweisen können
Wenn Sie einen Makler mit der Suche nach neuen Mietern beauftragen, ist die anfallende Provision ebenfalls steuerlich absetzbar. Zu vorübergehenden Leerständen kann es beispielsweise im Rahmen von Renovierungen und Mieterwechseln kommen – dies ist aus steuerlicher Sicht grundsätzlich unproblematisch. Sollte es zu einem längeren Leerstand kommen, kann das Finanzamt nach einiger Zeit die Einkünfteerzielungsabsicht in Augenschein nehmen. Dabei wird geprüft, ob tatsächlich noch die Absicht zur Vermietung des betreffenden Objektes besteht. In diesem Fall ist es wichtig, dass Sie die Vermietungsabsicht nachweisen können, beispielsweise durch Rechnungen für Inserate oder Makler.
Bei Vermietung einer Ferienwohnung kann Leerstand ebenfalls zum Thema werden. Auch in diesem Fall kann das Finanzamt misstrauisch werden und eine Einkünfteerzielungsabsicht prüfen. Wenn Sie die Immobilie überwiegend selbst nutzen, wird das Finanzamt diesbezüglich große Zweifel äußern. Wenn Sie eine Vermietungsfirma mit der Vermietung der Ferienwohnung beauftragt haben und die Eigennutzung im Vertrag ausgeschlossen wurde, sind Sie jedoch auf der sicheren Seite.
Die Wendl & Köhler Steuerberatungsgesellschaft mbh unterstützt Sie sehr gerne bei Fragen zur steuerlichen Absetzbarkeit von vermieteten Eigentumswohnungen und hilft Ihnen umfassend weiter. Vereinbaren Sie noch heute einen kostenlosen Kennenlerntermin.