Was sind die Härtefallhilfen?

 

Die Härtefallhilfen unterstützen Unternehmen, die infolge der Corona-Pandemie in Not geraten sind, im besonderen Einzelfall. Sie richten sich speziell an solche Unternehmen, bei denen die bestehenden Corona-Hilfen des Bundes, der Länder und der Kommunen nicht greifen, zum Beispiel die Überbrückungshilfen, die Novemberhilfe und die Dezemberhilfe.

Die Härtefallhilfen werden durch die Länder geregelt. Das jeweilige Bundesland prüft den Einzelfall und entscheidet nach eigenem Ermessen, wer eine Härtefallhilfe erhält.

Wer kann einen Antrag stellen?

Grundsätzlich kommt ein Antrag infrage

  • für Unternehmen und
  • für Selbstständige,

die eine pandemiebedingte besondere Härte erleiden.

Unabhängig von ihrer Rechtsform gelten auch

  • Vereine und
  • andere Organisationen,

die wirtschaftlich am Markt tätig sind, als Unternehmen und können einen Antrag stellen.

Es kann jedoch kein Antrag gestellt werden, wenn die Härte durch andere Mittel abgewendet werden kann, etwa die sonstigen Hilfsangebote des Bundes und der Länder oder bestimmte Eigenmittel.

Das jeweilige Bundesland legt die Antragsvoraussetzungen im Detail fest.

Welche Förderung gibt es?

Über die Art und Höhe der Härtefallhilfe entscheidet das jeweilige Bundesland. Allgemein gilt: Die Härtefallhilfen sind eine Billigkeitsleistung. Das bedeutet, sie werden im Einzelfall gewährt; es besteht kein Rechtsanspruch.

Die Höhe der Förderung hängt unter anderem von der Belastung im Einzelfall ab. Sie orientiert sich in der Regel an den sonstigen Unternehmenshilfen des Bundes, das heißt insbesondere an den förderfähigen Fixkosten. Die Härtefallhilfe sollte im Regelfall 100.000 Euro nicht übersteigen. In begründeten Ausnahmefällen kann auch eine höhere Förderung zugesagt werden. Hierzu sind die Fragen und Antworten für Ihr Bundesland einschlägig.

Bund und Länder stellen im Jahr 2021 für die Härtefallhilfen insgesamt 1,5 Milliarden Euro bereit.

So funktioniert die Antragstellung

Informieren Sie sich vor einer Antragstellung über die genauen Voraussetzungen in Ihrem Bundesland . Der Antrag muss in der Regel über einen prüfenden Dritten gestellt werden, zum Beispiel über eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.

Wie können die Härtefallhilfen beantragt werden?

Alle Hilfen können über einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer beantragt werden, bei den meisten Programm ist die Beantragung über Steuerberater sogar Pflicht. Melden Sie sich bei uns unter: corona@wendl-koehler.de und beauftragen Sie uns!

Wir können dann prüfen, ob und für welche Hilfen Sie antragsberechtigt wären und anschließend die entsprechenden Anträge für Sie stellen. Die Kosten für die Antragstellung können Sie später wieder geltend machen.

Nutzen Sie unsere Erfahrung! Wir sind immer auf dem aktuellen Stand und wissen, welche Hilfe für Sie in Frage kommt und wir wissen auch, welche Hilfen Sie kombinieren können – und welche nicht.

Rufen Sie uns jetzt an und wir beantragen mit Ihnen die passende Unterstützung.


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