Der Bundesfinanzhof, das oberste deutsche Finanzgericht, hat eine Entscheidung getroffen, die die steuerliche Betrachtung des Versands durch Amazon über die Wege Fulfillment by Amazon, PAN EU und CEE betrifft. Vorausgegangen war eine jahrelange Auseinandersetzung, in der eine Klägerin die Ansicht vertrat, dass durch die Lieferung an eines der Amazon-Fulfillment-Center ein steuerfreier innergemeinschaftlicher Handel zwischen Unternehmen vorläge. Der Bundesfinanzhof hat dieser Ansicht nicht zugestimmt und damit ein vorheriges Urteil bestätigt, das im Fulfillment by Amazon zwar eine weitreichende Dienstleistung von Amazon erkannte, der Verkauf selbst komme jedoch zwischen Händler und Endkunde zustande. Damit sind Amazon Händler in den jeweiligen Ländern, in die ihre Waren verkauft werden, umsatzsteuerpflichtig.