Aufgrund der Corona-Krise wurden viele Soforthilfen für Unternehmen beschlossen. Dazu gehören auch Maßnahmen zur Stundung oder Rückerstattung der Umsatzsteuerzahlungen. Diese Regelungen betreffen auch den Onlinehandel. Aber wie wirkt sich dies auf die Umsatzsteuer für Lieferungen ins Ausland aus? Sind dann die dortigen Regelungen anwendbar?
Alles Wissenswerte dazu erfahren Sie hier!
Inhaltsverzeichnis
- 1 Das Wichtigste vorab:
- 2 Corona Umsatzsteuer- und Soforthilfen in verschiedenen EU-Ländern
- 3 One-Stop-Shop als Zukunftsvision
- 4 Was sind Lieferschwellen?
- 5 Wie funktionieren Lieferschwellen?
- 6 Wie hoch sind die Lieferschwellen in verschiedenen EU-Ländern?
- 7 Wann ist ein Verzicht auf Lieferschwellen sinnvoll?
- 8 Wie wird ein Verzicht auf Nutzung der Lieferschwellen beantragt?
- 9 Wie lange bin ich an den Verzicht auf die Lieferschwelle gebunden?
- 10 Was gilt bei B2B und bei B2C in Bezug auf Lieferschwellen?
- 11 Fazit