Das Infektionsschutzgesetz bringt eine generelle Homeoffice-Pflicht für den Arbeitgeber. Das bedeutet, dass Beschäftigten ermöglicht werden muss, im Homeoffice zu arbeiten, wenn es die Tätigkeit erlaubt. Die Angestellten müssen ihrerseits das Angebot zum Homeoffice annehmen, es sei denn, es gibt Gründe, die das Arbeiten zu Hause nicht erlauben – etwa, wenn es zu eng oder zu laut ist oder benötigte Ausstattung nicht vorhanden ist.