Neben den Sofort-, Überbrückungs- und November-Dezember-Hilfen wurden von der Regierung noch eine Reihe von weiteren Maßnahmen eingeleitet, um die Folgen der Corona-Krise abzumildern. Diese stellen wir hier kurz vor. Außerdem gibt es die Möglichkeit, günstige Kredite über die Kfw oder als Gründerkredit zu beantragen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Beantragung und beraten Sie eingehend, welche Hilfen für Ihr Unternehmen sinnvoll sind. Rufen Sie uns an!

Kurzarbeitergeld

Um eine hohe Zahl von Arbeitslosen zu vermeiden und um langfristig Arbeitsplätze zu sichern, wurde die Kurzarbeitsregelung ausgedehnt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann bis Ende 2021 Kurzarbeitergeld beantragt und bezahlt werden. Alle wichtigen Informationen dazu finden Sie hier. Bei Kurzarbeit übernimmt die Arbeitsagentur einen Großteil vom entgangenen Netto-Lohn, dieser Anteil beträgt in den ersten drei Monaten 60% (für Arbeitnehmer mit Kindern 67%) und steigt dann auf 70% bzw. 77% und nach sechs Monaten sogar auf 80% bzw. 87%. Zusätzlich erhält der Arbeitnehmer den Lohn für den Teil der Arbeit, den er noch leistet. In der Industrie oder bei Unternehmen, die nicht schließen mussten, ist dieses Modell sehr sinnvoll, weil die Personalkosten angepasst werden können. Bei Restaurants, Friseuren und für den geschlossenen Handel läuft es bei Schließung eher auf Kurzarbeit 100% oder sogar auf Kündigungen hinaus.

Corona Bonuszahlungen

Um die besonderen Belastungen der Arbeitnehmer in Pandemie-Zeiten abzufedern, wurden steuerfreie Bonuszahlungen ermöglicht. Diese müssen bis zum 31.12.2020 ausgezahlt werden.
Wichtig: Diese Zahlungen müssen vom jeweiligen Arbeitgeber gezahlt werden! Der Staat “verzichtet” lediglich auf Steuern und Sozialversicherungsbeiträge.
Antragspflicht für Insolvenz ausgesetzt
Seit dem 1. März 2020 ist die Insolvenzantragspflicht für überschuldete Unternehmen ausgesetzt und dies wird wohl auch noch bis mindestens Ende Januar 2021 gelten. Unternehmen, die aufgrund der Pandemie – und auch aufgrund der oft immer noch nicht eingegangen Hilfszahlungen aus den Novemberhilfen – unverschuldet in Zahlungsschwierigkeiten gekommen sind, können also noch ein wenig aufatmen.

Mehrwertsteuersenkung

Um die Wirtschaft anzukurbeln, wurde für den Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020 eine Mehrwertsteuersenkung von 19% auf 16% bzw. von 7% auf 5% beschlossen. Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie hier. Bisher sieht es so als, als wenn diese (umstrittene) Mehrwertsteuersenkung in 2021 nicht fortgeführt würde, definitiv ist dies aber noch nicht.

Wie können die Hilfen beantragt werden?

Alle Hilfen können über einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer beantragt werden, bei den meisten Programm ist die Beantragung über Steuerberater sogar Pflicht. Melden Sie sich bei uns unter: corona@wendl-koehler.de und beauftragen Sie uns!
Wir können dann prüfen, ob und für welche Hilfen Sie antragsberechtigt wären und anschließend die entsprechenden Anträge für Sie stellen. Die Kosten für die Antragstellung können Sie später wieder geltend machen.

FAQ (Häufig gestellte Fragen)

Können Novemberhilfe und Überbrückungshife 2 gleichzeitig in Anspruch genommen werden?

Die Zeiträume für November- und Dezemberhilfe und Überbrückungshilfe 2 überschneiden sich. Falls beide Hilfen beantragt wurden, werden die Hilfen gegeneinander aufgerechnet. Eine doppelte Zahlung gibt es nicht bzw. sie wird dann verrechnet.

Kann November- und Dezemberhilfe und gleichzeitig Überbrückungshilfe 3 beantragt werden?

Die Überbrückungshilfe 3 gilt erst ab Januar 2021. Wer November- und Dezemberhilfe bekommen kann, beantragt am besten erst Überbrückungshilfe III ab Januar 2021.

Es gibt lediglich eine Sonderregelung für diejenigen, die keine Novemberhilfe bekommen haben und trotzdem beeinträchtigt waren. Sie können im Nachgang im Rahmen der Überbrückunghilfe 3 noch Hilfen für November und Dezember beantragen.

Wird die Neustart-Hilfe für Solo-Selbständige auf die Grundsicherung HARTZ IV angerechnet?

Die Neustart-Hilfe für Solo-Selbständige in Höhe von maximal 5.000 Euro wird nicht auf die Grundsicherung angerechnet.

Gehen die Überbrückungshilfen 1, 2 und 3 nahtlos ineinander über?

Ja, die Hilfen schließen nahtlos aneinander an. Jede Hilfe bietet Veränderungen und Verbesserungen, daher sind die Hilfen zur Unterscheidung nummeriert.

Bieten die Überbrückungshilfen nur Hilfe bei den Fixkosten?

Die Überbrückungshilfen 1 und 2 bieten fast nur Zuschüsse zu den Fixkosten, für Personalkosten ist die Kurzarbeiterregelung gedacht, der Unternehmerlohn wird lediglich von bestimmten Bundesländern in deren Hilfspaketen ausgeglichen, nicht von den Hilfen des Bundes. Die Überbrückungshilfe 3 bietet erstmal eine Unterstützung für Solo-Selbständige ohne Fixkosten. Weiterhin gibt es Sonderregelungen für bestimmte Branchen.

Gilt die Novemberhilfe auch für Solo-Selbständige und Freiberufler?

Falls Solo-Selbständige und Freiberufler schließen mussten, profitieren Sie ebenfalls von der November- und Dezemberhilfe. Es werden 75% vom Umsatz erstattet.

Fazit

Als Steuerberater können wir Sie durch diese unübersichtliche Fülle an Hilfsangeboten lotsen. Es ist schwierig, den Überblick über alle Corona-Hilfen zu bekommen – aber wir stellen uns der Herausforderung! Wir sind stets auf dem neuesten Stand und tun alles, damit Ihr Antrag korrekt gestellt wird. Lediglich an den teilweise sehr späten Auszahlungen dieser Hilfen – da können wir leider auch nichts ändern.