Hier finden Sie alle Artikel aus dem Bereich der Rechtsberatung. Bitte beachten Sie das wir keine rechtliche Gewähr geben können und diese Informationen keine Rechtsberatung durch einen Steuerberater oder Juristen ersetzen kann.
Das IOSS-Verfahren ermöglicht Unternehmern eine vereinfachte Steuererklärung und unkomplizierte Steuerzahlung bei Fernverkäufen aus Drittstaaten an Kunden in der EU, wenn der Sachwert unterhalb der Grenze von 150 Euro liegt. Diese seit 01.07.2021 geltende Regelung steht in direktem Zusammenhang mit der Abschaffung der Mehrwertsteuerbefreiung für die Einfuhr von Kleinsendungen. Wir informieren Sie zu den wichtigsten Neuerungen und erklären Ihnen, welche Voraussetzungen zu beachten sind.
Immer mehr kleine und mittlere Unternehmen suchen derzeit und in den nächsten Jahren nach einer Nachfolgeregelung. Dies hat vor allem demografische Gründe. Die bisherigen Inhaber gehen in den Ruhestand oder sind schlicht zu alt, um noch ein Unternehmen zu führen. War es früher üblich, dass die Nachfolger aus den Reihen der Kinder oder Familie kamen, ist dies heute immer seltener der Fall. Alle Infos zur Unternehmensnachfolge finden Sie hier.
Müssen Influencer Steuern zahlen? Nicht nur Ihre Follower interessieren sich für Ihre Beiträge, auch bei den Finanzbehörden ist längst das Interesse für die Influencer-Tätigkeit geweckt. Es ist daher unverzichtbar, dass Sie sich neben YouTube, Instagram & Co. auch mit den steuerlichen Faktoren einer Influencer-Tätigkeit befassen. In diesem Beitrag finden Sie interessante Tipps und Antworten zu häufigen Fragen rund um das Thema Steuern.
In Erwartung hoher Dividenden investieren viele Anleger international in Aktien oder Fonds. Angesichts der niedrigen Zinsen derzeit sicherlich eine gute Anlage. Allerdings werden Anleger in den meisten Ländern mit Steuerforderungen auf Dividenden konfrontiert. Die sogenannte Quellensteuer ist auch von deutschen Anlegern im Ausland zu zahlen. Hier finden Sie wichtige Tipps, in welchen Ländern Sie welche Quellensteuer zahlen müssen und wie Sie die Quellensteuer zumindest teilweise zurückfordern können.
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