Am 01. Juli 2021 traten die Regelungen des One-Stop-Shop-Verfahrens in Kraft und die Frist für die manuelle Abgabe der ersten Quartalsmeldung endete am 31.10.2021. Tausende Meldungen lehnte das Bundeszentralamt für Steuern als fehlerhaft ab, meist aus nicht nachvollziehbaren Gründen. Verursacht wurden diese OSS-Fehler durch technische Probleme aufseiten des BZSt. Erfahren Sie hier mehr über die Fehlerursachen und was es bei einer fristgerechten Meldung zu beachten gibt.